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Finanzrahmengesetz: Der 400-Mio.-Euro-Trick wird nachträglich legitimiert

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(LNP) Heute hat der Senat das sog. Finanzrahmengesetz beschlossen. Das noch von der Bürgerschaft zu verabschiedende Gesetz soll sowohl für die Gesamtausgaben als auch für die Einnahmen aus Gebühren, etc. fixe jährliche Obergrenzen bis 2020 festlegen.

Roland Heintze, Haushaltssprecher der CDU-Fraktion: „Strikte Ausgabendisziplin ist wichtig. Deshalb ist der Gedanke, die Ausgaben im Zaum zu halten, grundsätzlich zu begrüßen. Neu ist er aber nicht, was die leider kürzlich von der SPD aus der Landeshaushaltsordnung gekippte Schuldenbremse zeigt. Das Finanzrahmengesetz hört sich schön an, hat aber im Detail zwei große Haken. Wenn die Bürgerschaft das vorgelegte Gesetz beschließt, legitimiert sie nachträglich einen Haushaltstrick. Sie zementiert den auch vom Rechnungshof kritisierten Ausgabensprung von über 400 Mio. Euro und die darauf aufbauende Ausgabenplanung und schreibt sich beides auf ihre eigenen Fahnen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Falsch ist außerdem der Gesetzesautomatismus, dass überplanmäßige Einnahmen für höhere Ausgaben verwendet werden dürfen.

Zwei weitere Punkte sind darüber hinaus unklar: Warum werden künftig die Ausgaben für Tilgung aus den Gesamtausgaben herausgenommen? Gibt es dadurch Hintertüren für den Finanzsenator? Und ist es wirklich sinnvoll ist, dass das Parlament ein anzustrebendes Einnahmevolumen gesetzlich festlegt? Ist die Opposition danach überhaupt noch in der Lage, den Senat zu kritisieren, wenn er eine Gebührenerhöhung plant anstatt zu sparen?

Das Finanzrahmengesetz ist ein Stock, über den die CDU so nicht springen wird. Wir helfen der SPD und dem Senat weder bei ihrem Haushaltstrick noch bei der Durchsetzung zukünftiger Gebührenerhöhungen.“

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

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