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Merk fordert zum Schutz von Bankkunden Testberatungen durch BaFin / „Datenschutzrechtliche Einwände nur vorgeschoben“

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(LNP) Anlässlich der aktuellen Behandlung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzaufsicht in den Ausschüssen des Bundestags fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk nachdrücklich eine gesetzliche Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei Banken Testberatungen durchzuführen. „Die besten Regelungen über Beratungs- und Aufklärungspflichten von Banken nützen wenig, wenn nicht kontrolliert werden kann, ob sie eingehalten werden“, so Merk.

Testberatungen durch die BaFin wären nach Merk ein wirksames Mittel, um Verstöße aufzudecken und die schwarzen Schafe zu outen. „Probleme des Datenschutzes oder der Rechte der Bankberater, die gegen derartige Testberatungen eingewandt werden, sind meines Erachtens nur vorgeschoben“, so Merk. „Sie lassen sich im Übrigen leicht ausräumen, indem man die Möglichkeit eröffnet, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz bereits beschlossen hat“, so Merk. „Das bedeutet natürlich keineswegs, dass die Kontrollen dann nicht effektiv wären. Wenn sich ein Institut erst einmal allgemein bereit erklärt hat, sich den Testberatungen zu unterwerfen, kämen die ‚Kunden‘ der BaFin selbstverständlich unangekündigt. Ich gehe auch davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden.“

Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Prielmayerstr. 7,
80335 München

Pressesprecher: Wilfried Krames
presse@stmjv.bayern.de

Internet:
http://www.justiz.bayern.de

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