Home Brandenburg Höhere Beteiligung des Bundes an den Sozialleistungen der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht / Trochowski: Brandenburg sorgte mit dafür, dass Kommunen künftig auf solideren finanziellen Füßen stehen
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Höhere Beteiligung des Bundes an den Sozialleistungen der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht / Trochowski: Brandenburg sorgte mit dafür, dass Kommunen künftig auf solideren finanziellen Füßen stehen

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(LNP) Die Bundesregierung hat inzwischen den Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundesrats Drucksache 455/12) vorgelegt. Er wurde heute im Finanzausschuss des Bundesrates beraten, in welchem das Land durch Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski vertreten ist. Die Länder fordern schon länger eine höhere Beteiligung des Bundes an den Soziallasten der Länder und Kommunen. Hauptproblem, die zu diesem massiven Vorstoß der Länder im Bundesrat geführt hatten, sind die steigenden Sozialkosten, welche inzwischen zu einer schmerzhaften finanziellen Schieflage der Kommunen geführt haben.

Die beabsichtigte Gesetzesänderung sieht vor, dass der Bund im Jahr 2013 seine Beteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 45 Prozent auf 75 Prozent erhöht und ab dem Jahr 2014 die vollständige Kostenlast übernimmt.

Der Gesetzentwurf realisiert auch die seit längerem bestehende Forderung der Länder, die derzeit geltende Erstattung der Nettoausgaben des jeweiligen Vorvorjahres auf eine Erstattung der aktuellen Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres umzustellen. Dies bedeutet, dass Länder und Kommunen einen Ausgabenanstieg gegenüber dem Vorvorjahr nicht mehr wie bisher selbst finanzieren müssen.

Brandenburg hat sich im Bundesrat für die Kostenentlastung der Länder und Kommunen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – unter anderem mit einem Entschließungsantrag – massiv für die Gesetzesänderung eingesetzt.

Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski erklärte heute in Berlin: „Ich werte die heutige Debatte als Erfolg für die Länder. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Entlastung kann aber nur der Einstieg in die Lösung des Problems sein. Der Bund muss die von ihm veranlassten Soziallasten der Kommunen übernehmen. Nur so kann die erforderliche Entlastung auf der Ausgabenseite der Kommunen geschaffen werden.“
 
Ingrid Mattern
Pressesprecherin
Ministerium der Finanzen                                    
Land Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Tel.:  0331 866 6007
Fax   0331 866 6666
e-Mail: ingrid.mattern@mdf.brandenburg.de

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