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Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes zum 1. September – Ministerin Rehlinger: Verbraucherrechte werden durch Ausweitung der Informationsansprüche gestärkt

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(LNP) Am 1. September wird der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes ausgeweitet. Auf diese wichtige Neuerung weist die saarländische Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger hin.

Konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher von der zuständigen Behörde (im Saarland das Landesamt für Verbraucherschutz) nur Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Kleidung, Spielwaren, Kosmetika, Reinigungsmittel) erhalten, so gelten die Auskunftsansprüche ab morgen auch für alle technischen Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (z. B. Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel, Möbel), und zwar gegenüber der Gewerbeaufsicht im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

„Durch die Ausweitung der Informationsansprüche werden die Verbraucherrechte gestärkt und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Produkten erheblich verbessert“, betont Ministerin Rehlinger.

Die Informationen werden auf Antrag erteilt. Einfache Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu  250 Euro bzw. alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro werden kostenfrei beantwortet. Kommt es durch den zu erwartenden Verwaltungsaufwand zur Überschreitung dieser Beträge, wird vorab ein Kostenvoranschlag erstellt.

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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