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60. Jahrestag des Gesetzes über den Lastenausgleich Sozialministerin Haderthauer: „Eine beispiellose Solidaritätsaktion!“

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(LNP) „Das vor 60 Jahren geschaffene Gesetz zum Lastenausgleich ist eine der größten Solidaritätsaktionen in der deutschen Geschichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten viele Deutsche angesichts von Kriegssachschäden und traumatischer Kriegserlebnisse kaum eine Zukunftsperspektive. In dieser schwierigen Situation half ihnen das Lastenausgleichsgesetz, das die Entschädigung für Kriegssachschäden und andere Nachteile auf eine dauerhafte und umfassende Rechtsgrundlage stellte“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute anlässlich des 60. Jahrestages des In-Kraft-Tretens des Lastausgleichsgesetzes am 1. September 1952.

Haderthauer weiter: „Der Grundgedanke des Lastenausgleichs war so einfach wie einleuchtend: Wer sein materielles Vermögen relativ unbeschadet über die Kriegszeit hatte retten können, der teilte mit denen, die durch Kriegseinwirkung Schäden an Hab und Gut erlitten hatten. Mithilfe der Entschädigung wurde Wohnraum beschafft, die berufliche Existenz wieder aufgebaut oder auch die Alterssicherung für die Älteren und Erwerbsunfähigen sichergestellt. Der Lastenausgleich war für viele das Sprungbrett in ein ersehntes Stück Normalität. Er war der soziale Kitt, der soziale Spannungen entschärfen half und ein Zusammenwachsen einer vom Krieg gebeutelten Gesellschaft sowie das gemeinsame Miteinander von Einheimischen und Millionen deutscher Heimatvertriebener und Flüchtlinge erleichterte.“

Seit 1952 wurden im Freistaat mehr als 6,5 Millionen Lastenausgleichsanträge und weitere fünf Millionen Anträge zur Gewährung von Eingliederungshilfe und Bereitstellung von Flüchtlingsausweisen bearbeitet. Rund 12,5 Milliarden Euro an Leistungen wurden bis heute ausbezahlt. Zuständig ist in Bayern ein Ausgleichsamt bei der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg.

Quelle: stmas.bayern.de

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