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Heiko Maas: „Guter Tag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Neues Tariftreuegesetz sorgt für gute Arbeit und faire Löhne“

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(LNP) Der saarländische Landtag hat heute in erster Lesung dem Entwurf eines neuen Tariftreuegesetzes für das Saarland zugestimmt. Mit der Novellierung des bisherigen Gesetzes wird ein Mindestlohn von 8,50 Euro für öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro Auftragsvolumen eingeführt. Damit wird ein wesentliches Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Heiko Maas: „Das ist ein guter Tag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land. Mit dem neuen Gesetz wird für öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro eingeführt. Das neue Tariftreuegesetz sorgt bei der öffentlichen Auftragsvergabe somit für einen saarländischen Mindestlohn. Wir halten Wort und sorgen für gute Arbeit und faire Löhne. Die klare Botschaft lautet: Lohndumping hat im Saarland keinen Platz.“ Das Saarland erhofft sich dadurch auch eine Signalwirkung auf andere Bundesländer.

Mit der Aufnahme von Leiharbeitsbeschäftigten in die neuen Regelungen des Tariftreuegesetzes werden zudem die Forderungen nach der Bekämpfung des Missbrauchs im Bereich der Leiharbeit umgesetzt, insbesondere wird „Equal-Pay“ (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit) im Bereich des Vergaberechts auf Landesebene eingeführt.
Zur wirksamen Überprüfung der Einhaltung der Pflichten aus dem Tariftreuegesetz wird das Wirtschafts- und Arbeitsministerium ein Kontrollsystem per Rechtsverordnung einführen.

Zur weiteren Sicherung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes werden die Vertragsstrafen empfindlich verschärft und die Dauer des Ausschlusses von Vergabeverfahren erhöht. Unternehmen, die von der Vergabe ausgeschlossen wurden, werden in einem Unternehmensregister registriert. Dadurch wird den öffentlichen Auftraggebern die Auswahl gesetzestreuer und zuverlässiger Unternehmen erheblich erleichtert.

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

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