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Hamburg will Bleiberecht erfolgreicher Schülerinnen und Schüler stärken / Senat startet Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung des Ausländerrechts

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(LNP) Hamburg ergreift im Bundesrat eine Initiative, um die Bleiberechte insbesondere junger Menschen, die sich nachhaltig integriert haben, zu stärken. Die vor rund einem Jahr in Kraft getretene bundesgesetzliche Regelung für ausreisepflichtige, gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a Aufenthaltsgesetz) enthält eine Reihe unnötiger bürokratischer Hürden, die einer Aufenthaltserlaubnis im Weg stehen.

Der Hamburger Vorstoß zielt darauf ab, das Bleiberecht auf die Anerkennung erfolgreicher Ausbildungsleistungen zu konzentrieren: Bislang ausreisepflichtige junge Menschen sollen bereits nach vierjährigem Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie hier erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Nach der bisherigen Gesetzeslage müssen die Betroffenen in Deutschland geboren oder vor Vollendung des 14. Lebensjahres eingereist sein, sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten und hier mindestens sechs Jahre erfolgreich eine Schule besucht haben sowie den Bleiberechtsantrag nach Vollendung des 15. Lebensjahres und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.

Darüber hinaus soll – unabhängig vom Alter – auch in sonstigen Fällen einer nachhaltigen Integration ein Bleiberecht geschaffen werden, wenn die Betroffenen nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland (Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren, Alleinstehende nach acht Jahren) ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern können, über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen und ihren Mitwirkungspflichten bei der Klärung ihrer Identität und Herkunft nachkommen. Straftäter bleiben ausgeschlossen (neuer § 25b Aufenthaltsgesetz).

Hamburgs Innensenator Michael Neumann,der am Dienstag an einer außerordentlichen Konferenz der Innenminister und -senatoren in Berlin teilnahm, sagte: „Wir wollen ein klares Signal setzen, insbesondere jungen Menschen eine faire Lebensperspektive zu eröffnen. Erfolgreiche Ausbildungsleistungen verdienen es, anerkannt zu werden. Vor allem für junge Menschen sollen sich solche Leistungen lohnen. Kinder sollen nicht die Fehler ihrer Eltern ausbaden müssen. Wir wollen, dass Menschen, die in unserer Gesellschaft angekommen sind, auch bei uns bleiben können.“

Die heute vom Senat beschlossene Hamburger Initiative wird dem Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung am 21. September 2012 zugeleitet.

Rückfragen:
Christoph Holstein
Senatssprecher
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 428 31 22 44
E-Fax: 040 / 4279 15 143
Mail: Christoph.Holstein@sk.hamburg.de

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