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Hamburg beteiligt sich an bundesweitem Vollstreckungsportal / Schuldner- und Vermögensverzeichnisse sind künftig im Internet abrufbar

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(LNP) Gläubiger sollen einfacher zu ihrem Recht kommen. Zu diesem Zweck richten die Länder zum 1. Januar 2013 ein bundesweites Vollstreckungsportal ein. Schuldner- und Vermögensverzeichnisse sollen künftig im Internet online abrufbar sein. Das Vollstreckungsportal wird in Nordrhein-Westfalen betrieben.

„Das künftige Verfahren wird wesentlich einfacher und schneller. Mit der länderübergreifenden Zusammenarbeit reduzieren wir zudem den Verwaltungsaufwand und sparen Kosten. Damit tragen wir dazu bei, dass die Justiz bürgerfreundlicher wird“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Bisher müssen Bürgerinnen und Bürger, die eine Geldforderung haben, an eine Vielzahl von Amtsgerichten herantreten, um zu erfahren, ob ihr Schuldner noch zahlungsfähig ist. Künftig reicht eine einzige Anfrage über das Online-Portal für die Auskunft, ob der Schuldner einen sogenannten „Offenbarungseid“ abgegeben hat. Beim Offenbarungseid muss der Schuldner ein vollständiges Vermögensverzeichnis vorlegen und an Eides statt versichern, dass er es nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig erstellt hat. Verstöße dagegen sind strafbar.

Auch die Wirtschaft wird vom neuen Vollstreckungsportal erheblich profitieren. Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen und Inkassobüros nutzen schon jetzt häufig das bisher aufwendige Auskunftsverfahren bei den Amtsgerichten.

Kontakt: Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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