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Organhandel! Bayerns Justizministerin Merk zu Berichten über Organtransplantationen durch Regensburger Oberarzt aus den Jahren 2005 und 2006

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(LNP) Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk stellt zu den in einigen Medien verbreiteten Vorwürfen, das Bayerische Staatsministerium der Justiz habe schon in denen Jahren 2005 bzw. 2006 von Unregelmäßigkeiten bei Organtransplantationen durch einen damaligen Oberarzt des Regensburger Universitätsklinikums erfahren, aber nichts hiergegen unternommen, klar:

„Dieser Vorwurf geht völlig an der Realität vorbei:

Richtig ist, dass dem Justizministerium am 4. August 2005 vom Arbeitsministerium ein Bericht der Bundesärztekammer zugeleitet wurde, in dem es um eine Lebendtransplantation einer Leber aus Eurotransplant an eine Jordanierin in Jordanien ging. Dieser Bericht wurde noch am 10. August 2005 an die Staatsanwaltschaft Regensburg zur Prüfung seiner strafrechtlichen Relevanz weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren am 13. Oktober 2005 ein, weil kein Verstoß gegen Straftatbestände nachweisbar war – strafbar ist gemäß §§ 18, 19 Transplantationsgesetz nur der Handel mit Organen und Verstöße gegen wesentliche Voraussetzungen der Transplantation, die hier nicht vorlagen.

Ein zweiter Bericht der Bundesärztekammer gelangte am 8. Dezember 2006 zu den zuständigen bayerischen Ministerien, u.a. zum Justizministerium. Hier ging es um 6 Transplantationen in Jordanien an jordanische Patienten. Dabei stammten die Organe nicht aus Europa bzw. von Eurotransplant, sondern aus Jordanien – eine Strafbarkeit lag daher von vornherein fern. Dennoch hat das Justizministerium auch diesen Bericht unverzüglich am 12. Dezember 2006 an die Staatsanwaltschaft Regensburg zur Prüfung weitergeleitet, ob die Ermittlungen wiederaufzunehmen sind. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 8. Januar 2007 festgestellt, dass die Ermittlungen nicht wideraufzunehmen sind, weil sich auch aus dem neuen Bericht kein Straftatbestand ergibt.“

Merk abschließend: „Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Vorgänge, über die 2005 und 2006 berichtet wurde, sind völlig anders geartet als die nun im Raum stehenden Manipulationen von Empfängerdaten. Die Justiz hat die Vorwürfe ohne Ansehen der Person und rasch auf ihren strafrechtlichen Gehalt geprüft. Anstatt jetzt anderen eine vermeintliche Schuld zuzuschieben, sollte man besser überlegen, wie man das System so verbessern kann, dass die Menschen wieder Vertrauen in die Organspendepraxis bekommen. Hier ist auch und gerade die Bundesärztekammer gefordert.“

Quelle: stmjv.bayern.de

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