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Michael Roth (SPD): Urteil des Bundesverfassungsgericht ist ein weiterer Erfolg gegen Diskriminierungspolitik durch CDU und CSU

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(LNP) Der Generalsekretär der hessischen SPD Michael Roth hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungskonformität so genannter Sukzessivadoptionen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften begrüßt. „Heute ist ein guter Tag für alle betroffenen Familien. Die Feststellung, dass das bisherige Verbot gegen das Grundgesetz verstößt, ist eine abermalige Niederlage für die schwarz-gelbe Bundesregierung, aber auch für den Hessischen Ministerpräsidenten Bouffier. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben wieder einmal der schwarzgelben Regierung ins Stammbuch geschrieben, dass mit der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften endlich Schluss sein muss“, sagte Roth am Dienstag in Wiesbaden.

„Mit der bisherigen Regelung wurde die rechtliche Absicherung von Kindern durch beide Elternteile verwehrt. Was das mit dem von der CDU immer wieder angeführten Kindeswohl zu tun hat, ist mir schleierhaft. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser zynischen Politik endlich Schluss gemacht“, so Roth.

„In der Union scheint weiterhin die Ansicht weit verbreitet zu sein, dass homosexuelle Menschen schlechtere Eltern seien. Vielleicht bringt das Bundesverfassungsgericht die Ewiggestrigen nun zur Vernunft. Dieser Entscheidung müssen jedoch endlich weitere Schritte folgen. Die SPD fordert, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften endlich in allen Punkten mit der Ehe gleichgestellt werden müssen. Dies schließt ausdrücklich das Adoptionsrecht und die steuerliche Gleichstellung mit ein“, sagte der SPD-Politiker.

Mehtap Tekin
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