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Der Schulgesetzprozess ermöglicht erst den Dialog mit den Beteiligten

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(LNP) Zu den Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Callsen zum Schulgesetz erklärt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

Offensichtlich hat Herr Callsen hier etwas durcheinander bekommen. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Union sich nur schwer auf einen Dialogprozess einschwingen kann. Fakt ist: Gerade weil die Schulgesetzänderung vernünftig und mit den Beteiligten vorbereitet werden soll, wurde der Schulgesetzprozess um ein Jahr nach hinten verschoben.

Schon im Herbst haben wir gesagt, dass es ein Vorschaltgesetz geben sollte − mit Verfallsdatum, wenn zum Schuljahr 2014/2015 weitere Punkte neu geregelt werden. Hineingegangen sind wir in den Prozess mit zwei Punkten: Keine weiteren G9-Gymnasien und keine weiteren Gemeinschaftsschulen, die abschlussbezogene Klassen einrichten. Im Laufe des Anhörungsverfahrens wurde deutlich, dass es − ebenfalls schnell − eine Regelung zu den Oberstufen geben muss.

Darum bezieht sich die Bildungskonferenz − wie von Anfang an deutlich gemacht − auf den Prozess für 2014/15. Das Vorschaltgesetz wurde gerade deswegen eingebracht, um für den Dialogprozess und ein angepasstes Schulgesetz ausreichend Zeit zu haben.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Dr. Jörg Nickel
Stellv. Pressesprecher
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24105 Kiel
Tel.: 0431 / 988 – 1503
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