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Jura-Wintersemester 2021/2022. Keine Anrechnung auf „Freischuss“

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Jura-Wintersemester 2021/2022. Keine Anrechnung auf „Freischuss“
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Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wegen der weiterhin andauernden Corona-Lage wird auch in M-V die Sonderregelung noch einmal verlängert“

(lnp) Zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, entschieden, die Sonderregelung zum sogenannten „Freischuss“ erneut zu verlängern. Diese Regelung, das laufende Semester im Jura-Studium nicht auf den sogenannten „Freischuss“ anzurechnen, gilt somit seit dem Sommersemerster 2020 durchgehend. Justizministerin Bernhardt setzt auf die Hoffnung, dass wegen der aktuellen Pandemie zum letzten Mal diese Regelung getroffen werden muss:

„Was wir uns alle vor zwei Jahren nicht vorstellen konnten ist, dass uns die Corona-Pandemie so lange mit ihren notwendigen Einschränkungen beschäftigen wird. Diese Belastung haben alle Studierenden in Deutschland spüren müssen. Darum haben wir uns wie auch andere Bundesländer erneut zu diesem Schritt entschlossen. Für Jura-Studierende an der Universität Greifswald gilt nun auch im Wintersemester 2021/2022, egal in welchem Fachsemester sie waren, dass das Wintersemester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Selbstverständlich bleiben erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen anerkannt“, sagt die Justizministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2022
Bildquelle: pixabay

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