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Besseren Schutz von Frauen vor Gewalt schaffen

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Möglichkeiten zum Datenaustausch werden verbessert

(lnp) Das Kabinett stimmte am 11. Januar 2022 den Voraussetzungen für den notwendigen Ausbau des Hochrisikomanagements zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zu. Ein Entwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes sieht dazu eine Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse zwischen der Polizei und Hilfs- oder Opferschutzorganisationen sowie Beratungsstellen vor.

„In Schleswig-Holstein gibt es noch kein verbindliches und flächendeckendes Hochrisikomanagement für besonders durch Gewalt gefährdete Frauen. Wir wollen dies schaffen und dafür die Zusammenarbeit unserer Polizei und unserer Frauenfacheinrichtungen weiter verbessern. Auch andere staatliche und private Akteurinnen und Akteure sollen soweit wie möglich beteiligt werden. Ein wirksames Hochrisikomanagement verlangt, dass möglichst alle relevanten Informationen zusammengefasst und systematisch ausgewertet werden dürfen. Das packen wir jetzt an“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Das Problem: Bislang können personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn dies im Einzelfall zur Abwehr einer bevorstehenden konkreten Gefahr erforderlich ist. Diese Hürde stehe einer effektiven Zusammenarbeit zwischen der Polizei und Hilfs- oder Opferschutzorganisationen und Beratungsstellen zum Schutz von Frauen vor Gewalt im Weg. „Wir wollen den Frauen ja helfen, bevor ihnen unmittelbar Gewalt droht. Wirklich gute Lösungen findet man nicht in solchen psychischen Ausnahmesituationen. Da muss man früher ansetzen. Und das können wir mit dieser Gesetzesänderung“, so die Ministerin.

Denn gerade Fälle schwerster Gewalt in Partnerschaften fänden selten ohne Vorankündigung statt. „Oft hat eine betroffene Frau schon einmal Hilfe gesucht oder andere Behörden bzw. Einrichtungen haben Kenntnis von der Situation. Künftig soll es mit Zustimmung der betroffenen Frau möglich sein, dass alle beteiligten Institutionen und Organisationen auf die gleichen Informationen zugreifen dürfen. Auf der Grundlage können sie dann zusammenarbeiten, um gemeinsam für die Frau – und gegebenenfalls deren Kinder – die beste Lösung zu finden“, so die Ministerin.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung übersandt. Er soll noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten.

Quelle: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, 14.01.2022
Bildquelle: Pixabay

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