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Inklusion im Ganztag / von Berg: „Inklusion am Nachmittag? Fehlanzeige!“

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(LNP) Träger und Schulen sollen gemeinsam ein geeignetes pädagogisches Konzept für die Inklusion im Ganztag entwickeln. So steht es im Landesrahmenvertrag. Die Realität sieht aber leider anders aus: In der Nachmittagsbetreuung werden so gut wie keine Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet. Grund sind die schlechten Bedingungen für die Betreuung. Das ist eine Ausgrenzung, die dem Ziel der Inklusion komplett widerspricht. In einem Antrag zur heutigen Bürgerschaft fordern die Grünen den Senat zum Handeln auf.

Dazu Dr. Stefanie von Berg, bildungspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist immer das erklärte Ziel der Grünen gewesen, Inklusion auch im Ganztag sicherzustellen. Daher müssen die Träger der ganztägigen Bildung und Betreuung ihre Konzepte in der Behörde vorlegen. Unsere Große Anfrage offenbart jedoch, dass diese Konzepte vielfach noch nicht ausgereift sind und die Behörde diesen Prozess weder steuert noch unterstützt. Auch Qualitätsstandards fehlen noch. Das ist völlig unverständlich. Hier hat die Behörde ihre Arbeit nicht getan. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung, die nicht nur in der Ausstattung, sondern auch konzeptionell die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder in den Blick nimmt. Gegenwärtig stimmen die Vertragspartner zwar sogenannte Qualitätsdimensionen ab. Das ist jedoch zu wenig und auch zu spät – und zu unkonkret, weil eine Zieldatum fehlt.

Die Eltern sehen, dass gute Bildung und Betreuung am Nachmitttag noch nicht gewährleistet ist und melden ihre Kinder daher nicht für das Nachmittagsprogramm an. Dies belegen die zum Teil sehr niedrigen Teilnehmerquoten. Wir fordern daher den Senat in unserem Antrag auf, hier steuernd einzugreifen. Spätestens bis zum Februar 2015 muss der Senat gemeinsam mit den Trägern und relevanten Gruppen Standards für eine inklusive Betreuung am Nachmittag festsetzen. Bis dahin muss der Senat außerdem von allen Trägern konkrete Konzepte zur Inklusion einfordern.“

Hintergrund
In Paragraf 5 Absatz 1 des „Landesrahmenvertrags für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“ heißt es: „Für die Wahrnehmung ihres inklusiven Betreuungsauftrages im Rahmen der GBS und ihrer Leistungen entwickelt der Kooperationspartner gemeinsam mit der Schule ein geeignetes pädagogisches Konzept.“ Paragraf 4 garantiert „eine ständige Unterarbeitsgruppe Inklusion, um ein Monitoring zur Inklusion sicherzustellen.“ Für Kinder mit speziellem und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Träger der GBS – laut Vertrag –ein zusätzliches kindbezogenes Entgelt. Die Bildung und Betreuung am Nachmittag im Rahmen von GBS war für sie als Unterstützung und Hilfe gedacht, als niedrigschwellige Alternative zu den Angeboten außerhalb der Schule. Der Landesrahmenvertrag und das angestrebte Ziel sind das eine – die Realität ist das andere. Denn tatsächlich ist es so: Es befinden sich kaum Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (Drs. 20/11815). Bis auf wenige Ausnahmen beträgt die Quote 0,0%. Hamburgweit sind keine 200 Kinder in der Kernzeit, nur ca. 6 in der Frühbetreuung, ca. 20 in der Spätbetreuung, knapp 80 in den Ferien ohne Randzeiten und ca. 16 in den Ferien mit Randzeiten angemeldet. Damit zeigt sich: Das GBS-System ist quasi frei von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dabei haben hamburgweit rund 10 Prozent aller Schulkinder einen Förderbedarf. Und rund 77 % aller Schülerinnen und Schüler in Schulen (in KESS-1 bzw. 2-Gebieten) sind für den Ganztag (GBS) angemeldet.

+++ Jan Dube – Pressesprecher +++
Bündnis 90 / Die Grünen
Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de
Telefon: +49-40-42831-2175

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