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Oskar Lafontaine: Bundesjustizminister muss für rechtsstaatliche Ermittlungen in NSA-Affäre Sorge tragen

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(LNP) Oskar Lafontaine fordert Bundesjustizminister Heiko Maas auf, bei Generalbundesanwalt Runge darauf hinzuwirken, weiter in der NSA-Affäre zu ermitteln. „Eine solche schwerwiegende Grundrechtsverletzung darf nicht folgenlos bleiben.“ Lafontaine erinnert an Paragraph 99 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland werden mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn „durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland“ entsteht. Lafontaine: „Es ist doch unzweifelhaft, dass durch das massenhafte Abgreifen von Daten deutscher Bürger ein schwerer Schaden für Deutschland entstanden ist. Da kann der Bundesjustizminister nicht tatenlos zusehen, wie der Generalbundesanwalt die Hände in den Schoss legt. Der Rechtsstaat gilt auch gegenüber den sogenannten Verbündeten aus den USA.“
Zwar gebe § 153 d der Strafprozessordnung dem Generalbundesanwalt die Möglichkeit, auf die Verfolgung von Straftaten zu verzichten „wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde“. Das zu beurteilen, so Lafontaine, sei aber nicht in erster Linie Sache des Generalbundesanwaltes, sondern eine Aufgabe der demokratisch legitimierten Bundesregierung. „Der Bundesjustizminister muss seine Verantwortung wahrnehmen und kann sich nicht hinter der „Unabhängigkeit der Justiz“ oder der „freien Entscheidung des Generalbundesanwalts“ verstecken“, so Lafontaine abschließend.

Kontakt:
Claudia Kohde-Kilsch
Pressesprecherin
Fraktion DIE LINKE.
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
E-Mail: presse@linksfraktion-saar.de
Tel:: 0681-5002 426

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