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Entschädigung der Landtagsabgeordneten wird an Einkommensentwicklung angepasst

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(LNP) Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2014 um 181,10 Euro (2,5 Prozent) auf 7.426  Euro, die Kostenpauschale um 59,08 Euro (1,8 Prozent)  auf 3.342 Euro. Die Anpassungen der Diäten jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Heuer war deshalb die Einkommens- und Preisentwicklung vom 1. Juli 2012 bis 1. Juli 2013 die Basis. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm sieht in der Indexlösung eine vernünftige und transparente Regelung. „Wir wollen ein starkes und selbstbewusstes Parlament, in dem alle Berufsgruppen vertreten sind. Daher ist es wichtig, dass die Abgeordneten auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“, betont Stamm. Die Indexregelung hat sich bewährt und wurde jüngst auch vom Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht die Regelung seit 1996.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat heute, Mittwoch, 14. Mai, von der jährlichen Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2014 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden Ende Mai 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Dr. Anton Preis
Pressesprecher
Bayerischer Landtag
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