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Tuberkulose in Rinderherde im Saarland festgestellt – Untersuchungen des gesamten Umfeldes im Gange

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(LNP) In der Rinderherde eines landwirtschaftlichen Betriebs im Saarland ist Tuberkulose festgestellt worden. Entdeckt wurde die anzeigepflichtige Tierseuche bei der Fleischuntersuchung eines geschlachteten Rindes, dessen Lunge tuberkulose-typische Veränderungen zeigte. Die Laboruntersuchung verschiedener Organe bestätigte den Verdacht. Der Hof wurde sofort mündlich gesperrt, das heißt, es dürfen keine Tiere den Hof verlassen. Darüber hinaus wurden alle 79 über sechs Wochen alten Rinder des Hofes mit einem ersten Hauttest auf Tuberkulose untersucht. Bei mehr als der Hälfte der Tiere waren die Ergebnisse positiv. Die weiteren Maßnahmen umfassen derzeit diagnostische Tötungen zur abschließenden Klärung und epidemiologische Nachforschungen der letzten fünf Jahre. Betriebe, die im genannten Zeitraum Rinder aus der betroffenen Herde erhalten haben, sowie Betriebe, aus denen Rinder in den Bestand eingestallt wurden, werden unter behördliche Beobachtung gestellt.

Da es sich im saarländischen Fall um eine reine Mutterkuhhaltung handelt, kann eine Kontamination von Milch und Käse durch Milchlieferungen an Molkereien ausgeschlossen werden. Das Fleisch des betroffenen Schlachttieres wurde über die Tierkörperbeseitigungsanstalt beseitigt. Das Risiko, dass Verbraucher sich über kontaminierte Lebensmittel mit Tuberkulose infiziert haben, wird von Experten als sehr gering eingestuft.

„Dennoch werden wir alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewinnen“, versichert Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.

Die Tuberkulose der Rinder ist eine bakterielle Infektion, die durch Mykobakterium bovis oder Mykobakterium caprae ausgelöst wird. Der Erreger ist sehr widerstandsfähig und vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten von Erkrankungssymptomen können Jahre vergehen. Die Krankheit ist eine typische Zoonose, d. h. sie kann vom Tier auf den Menschen oder auch vom Menschen auf das Tier übertragen werden. Tuberkuloseerreger werden in der Regel über die Luft (Tröpfcheninfektion) weitergegeben. Beim Rind tritt die Erkrankung sehr häufig in Form der Lungentuberkulose auf. Die Krankheitsdauer kann über Jahre hinweg unerkannt bleiben, bis sich schließlich klinische Symptome wie Husten, Atembeschwerden, Abmagerung und Leistungsabfall zeigen. In der Regel verläuft die Rindertuberkulose schleichend, und die Tiere bleiben klinisch völlig unauffällig.

Durch die konsequente Bekämpfung der Tierseuche ist Deutschland seit 1997 offiziell anerkannt frei von Rindertuberkulose. Seitdem erfolgtdie Tuberkuloseüberwachung über die Fleischuntersuchung geschlachteter Rinder. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Diese umfassen nach der Tuberkulose-Verordnung u. a. die Untersuchung aller Rinder des Bestandes, die Tötung und unschädliche Beseitigung von erkrankten Tieren, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie umfangreiche epidemiologische Nachforschungen.

Medienkontakt
Sabine Schorr
Pressesprecherin
Telefon: (0681) 501-4710
E-Mail: s.schorr@umwelt.saarland.de

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