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FDP Bayern bereitet Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung vor

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(LNP) Anfang Januar hatte SPD-Justizminister Heiko Maas noch geäußert, er werde keinen Gesetzesentwurf zur VDS vorlegen, bevor der Europäische Gerichtshof nicht endgültig geurteilt habe, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt. Diese Woche kündigte Maas einen Gesetzesentwurf an, ohne das EuGH-Urteil abzuwarten. Dazu erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Bayern Christiane Alberternst:

„Die FDP lehnt die Vorratsdatenspeicherung weiter ab, weil sie alle Bürger unter Generalverdacht stellt. Wir wollen nicht in einem Überwachungsstaat leben. Das vermeintliche Ziel der VDS, nämlich Terrorbekämpfung, erreicht sie nicht, hier sind traditionelle Untersuchungsmethoden viel erfolgreicher. Die, die wirklich Zielscheibe der Fahndung sein müssen, weil sie Verbrechen oder terroristische Akte planen, kennen ohnehin alle technischen Tricks, um anonym zu agieren.

Das maßlose Schnüffeln im Privatleben unbescholtener Bürger steht im krassen Missverhältnis zu Fahndungserfolgen. Daher bleiben wir standhaft dagegen, persönliche Daten ohne Verdachtsmoment auf Vorrat zu speichern. Die FDP Bayern hat bereits zur Veröffentlichung des Koalitionsvertrages mit den ersten Vorbereitungen für eine Klage beim Bundesverfassungsgericht begonnen. Da Parteien nicht klagen dürfen, sondern ausschließlich einzelne Bürger, werden wir eine breite Beteiligung der bayerischen Liberalen an einer Verfassungsklage in Kooperation mit der Bundes-FDP organisieren.“

Martin Hagen
Hauptgeschäftsführer und Presssesprecher
FDP Bayern
Rindermarkt 6
80331 München
Tel.: 089 / 126 009 – 19
Fax: 089 / 126 009 – 30
hagen@fdp.de
http://www.fdp-bayern.de

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