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Jan Philipp Albrecht wirbt für neues Digitalisierungsgesetz

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„Wir können einen Quantensprung für die moderne Verwaltung schaffen und Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion etablieren“

(lnp) Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht warb vor den abschließenden Beratungen des schleswig-holsteinischen Landtags in dieser Woche für eine Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des neuen Digitalisierungsgesetzes. „Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz können wir einen Quantensprung für die moderne Verwaltung schaffen und Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion etablieren. Unser neues Regelwerk für digitale Behördengänge, offene Datensysteme und den sinnvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz hätte bundesweiten Vorbildcharakter“, sagte Albrecht heute in Kiel.

Das neue Gesetz digitalisiert und regelt verschiedene Bereiche der Verwaltung. So sollen künftig alle Verwaltungsleistungen standardmäßig auch digital angeboten werden. Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen: alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können, ganz unabhängig von Öffnungszeiten, mit möglichst geringer Doppeleingabe von Antragsdaten und unter Wahrung ihrer eigenen Datenschutz- und Privatsphärenbelange.

Albrecht: „Wir haben als Land dafür gesorgt, dass Bürgerinnen und Bürger im Internet schon heute rund hundert Dienstleistungen digital erledigen können. Mit dem neuen Gesetz lösen wir die Bremsen, damit der Onlinezugang noch schneller etabliert werden kann.“

Zukünftig sollen zudem grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht und für eine unbeschränkte Nutzung durch innovative Unternehmen, interessierte Bürgerinnen und Bürger oder andere Behörden frei zur Verfügung gestellt werden. „Wir geben der Verwaltung einen klaren Rechtsrahmen zur Veröffentlichung von Daten und befördern damit den Ansatz transparenten, datengetriebenen Verwaltungs- und Regierungshandelns“, so Albrecht. Derzeit beinhaltet das Open-Data-Portal bereits rund 18.800 Datensätze von 21 Behörden, 10 Kommunen und Städte sowie 15 sonstigen Datengebern.

Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung wird Gesetz geregelt. „Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung werden ständig neue Technologien und moderne Anwendungen eingesetzt. Das Digitalisierungsgesetz ermöglicht dies und setzt auch Grenzen fest“, sagte Albrecht.

Ob im Land Assistenzsysteme für Verwaltungsarbeiten oder Verkehrssteuerungen eingesetzt werden, vollautomatisierte Verfahren Steuer- oder Versicherungsbescheide errechnen oder selbstlernende Algorithmen Anfragen und Anträge an zuständige Behörden weiterleiten – immer müssen Kontrolle und Verantwortung durch den Menschen vollständig erhalten bleiben und die Belange des Verbraucher- und Datenschutzes eingehalten werden. Diesen Spagat leistet das Digitalisierungsgesetz durch zugleich technik- und datenschutzfreundliche Regelungen.

Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, 21.02.2022
Bildquelle: pixabay

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