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Individuelle Regelstudienzeit für Studierende in NRW erhöht

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Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Wir geben den Studierenden Klarheit und Planungssicherheit

(lnp) Nachdem Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn des Wintersemesters noch die Regel waren – und auch aktuell noch immer zahlreiche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können –, mussten viele Hochschulen aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung im laufenden Semesterbetrieb zunehmend auf Online- oder Hybrid-Formate umstellen. Damit den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, hat die Landesregierung nach eingehender Prüfung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit für die Studierenden auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen.

Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in NRW

Pandemiebedingt war diese Regelung schon in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den kommenden Tagen in Kraft treten. Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Auch in zeitlicher Hinsicht schafft die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester eine Entlastung für die Studierenden – etwa um Prüfungen abzulegen, die an Fristen gebunden sind – und soll so zusätzlich unterstützen.

„Uns ist bewusst, dass die anhaltende Pandemie für die Studierenden eine große Herausforderung darstellt. Die Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft die Situation zusätzlich. Seit fast zwei Jahren legen die Hochschulen und die Studierenden großes Engagement und viel Flexibilität an den Tag, um die Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Deshalb verfolgt die Landesregierung das klare Ziel, pandemiebedingte Nachteile für die Studierenden abzumildern. Mit der Entscheidung, die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester zu erhöhen, geben wir den Studierenden rechtzeitig vor Ende der Vorlesungen und dem Beginn der Prüfungsphase die notwendige Klarheit und Planungssicherheit“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung verlängert

Um die Studierenden zu unterstützen, verlängerte die Landesregierung bereits mit der Neufassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 1. Dezember 2021 die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung für das laufende Wintersemester 2021/22.

Trotz der herausfordernden Umstände durch die Ausbreitung der Omikron-Variante ist die Präsenzlehre aus Sicht der Landesregierung überaus wichtig für den Studienerfolg. Dies hat auch die Kultusministerkonferenz (KMK) Anfang Dezember nochmals ausdrücklich bekräftigt: In ihrem Beschluss zum Umgang mit der Corona-Pandemie hat sich die KMK deutlich für Präsenzlernen in der Schule und für einen Präsenzbetrieb der Hochschulen im Wintersemester ausgesprochen. Nach wie vor gilt aber auch: Der Gesundheitsschutz von Studierenden und Lehrenden hat oberste Priorität. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Hochschulen ist daher, zu einem überwiegenden Präsenzbetrieb zurückzukehren, sobald dies wieder möglich und verantwortbar ist.

Quelle: Kultur- und Wissenschaftsministerium NRW , 23.01.2022
Bildquelle: pixabay

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