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Positiver Corona-Test bedeutet Pflicht zur Isolation

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Gesundheitsamt erwartet stark steigende Infektionszahlen

(lnp) Wegen der Ausbreitung der hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus erwartet das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen in den kommenden Tagen eine deutlich steigende Zahl von Neuinfektionen.

Das Gesundheitsamt weist aus aktuellem Anlass daraufhin: Wer ein positives Corona-Testergebnis erhält, muss sich umgehend nach Hause begeben und selbst isolieren. Dazu ist keine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes notwendig. Das positive Testergebnis allein bedeutet die sofortige, gesetzliche Pflicht zur Absonderung. Dies gilt nicht nur nach einem positiven PCR-Test, sondern auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest beziehungsweise Selbsttest. Geregelt ist dies in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.

Wer im Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv getestet wurde, darf die Wohnung verlassen, um danach zur Prüfung des Testergebnisses einen genaueren PCR-Test vornehmen zu lassen, der im Labor ausgewertet wird. Erste Anlaufstelle nach einem positiven Selbsttest sollte die eigene Hausarztpraxis oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) sein. Wer in einem der Bürgertestcenter des Deutschen Roten Kreuzes oder der Johanniter ein positives Schnelltest-Ergebnis erhält, wird von dort umgehend angerufen, um den PCR-Test vorzunehmen.

Die Pflicht zur häuslichen Absonderung gilt nach einem positiven PCR-Test auch für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene.

Gesundheitsamt ändert Vorgehen

Wegen der zu erwartenden großen Zahl der Neuinfektionen wird das Gesundheitsamt aus Kapazitätsgründen Infizierte in der Regel nicht mehr telefonisch kontaktieren. Stattdessen konzentriert sich das Gesundheitsamt mit Vorrang auf vulnerable Gruppen und Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Fragen ist montags bis samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und sonntags von 9 bis 15 Uhr die Hotline des Gesundheitsamtes zu erreichen: Telefon 0641 9390-3560. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es unter corona.lkgi.de unter dem Punkt „FAQ“ und „Fragen rund um Infektionen“.

Quelle: Landkreis Gießen, 11.01.2022

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