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Kita-Vollverpflegung: Erfahrungen nach einem Jahr

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(lnp) Gesundes Essen macht Spaß.

Seit Januar 2015 ist in Mecklenburg-Vorpommern die flächendeckende Vollverpflegung in Kindertagesstätten Pflicht. Die gesetzlichen Grundlagen dafür legte das KiföG MV bereits 2010.

Alle Kinder sollen täglich gesundes und vollwertiges Essen erhalten, so das Ziel der Vollverpflegung. „Die Regelung hat zu einer intensiven Qualitäts- und Kostendebatte geführt und in vielen Einrichtungen einen Qualitätsprozess in Gang gesetzt. Diese Diskussionen haben sich gelohnt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Nikolaus Voss.

Gemäß KiföG MV soll sich die Ernährung an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. „Doch was genau in den Kitas auf den Tisch kommt, ob Essen Teil des pädagogischen Konzeptes ist und wie sich die Eltern dabei einbringen können, dabei haben die einzelnen Einrichtungen und Träger einen breiten Spielraum. Viele Eltern und Träger gingen in einen intensiven und konstruktiven Austausch miteinander, um eine optimale Regelung herbeizuführen“, resümiert der Staatssekretär und ergänzt: „Verpflegung ist mehr als einfach nur Essen. Sie ist Teil der Gesundheitserziehung sowie des sozialen Lernens. Da sind wir in MV weit vorn.“

Beratend zu Seite stand den Einrichtungen dabei auch die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. An ihrem Fachtag: „Das 1 x 1 der Kinderernährung“, der auch 2016 stattfinden soll, haben zahlreiche Tagespflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten teilgenommen.

Dass die frühkindliche Bildung in MV deutschlandweit Spitze ist, zeigt auch die Erhebung des Statistischen Bundesamtes. 56 Prozent aller Kinder unter drei Jahren besuchen in MV eine Kindertagesstätte oder die Tagespflege.

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
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Telefax: 0385/588-9709
E-Mail: Christian.Moeller@sm.mv-regierung.de
Internet: www.mv-regierung.de/sm

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Nr. 124 vom 30.12.2015.

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