Die bayerische FDP hat auf ihrer Landesvorstandssitzung am Sonntag einen Beschluss zum Erhalt und Schutz der Freiberuflichkeit gefasst
(LNP) Bestrebungen der EU-Kommission, bei den so genannten regulierten Berufen die Vorschriften über die Berufsqualifikation zu senken, sehen die Liberalen kritisch. Ebenso lehnen sie die Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler ab. Im ärztlichen Bereich wollen sie das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches korrigieren, um die Unabhängigkeit der Ärzte zu sichern. Als Reaktion auf die jüngsten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zur Rentenversicherungspflicht von festangestellten Unternehmensjuristen (sog. Syndikusanwälten) fordert die FDP gesetzgeberische Maßnahmen, um allen Freiberuflern die Mitgliedschaft in ihren Versorgungswerken zu ermöglichen.
Der FDP-Landesvorsitzende Albert Duin erklärt:
„Wir sehen in der Freiberuflichkeit einen wichtigen Wachstumszweig für unsere Wirtschaft. Forderungen, die diesen wachsenden Wirtschaftsbereich stören würden, lehnen wir ab. Freiberufler brauchen sichere rechtliche Rahmenbedingungen.
Patienten und Klienten müssen sich auf die Kompetenz und Unabhängigkeit von Freiberuflern verlassen können. Diese gilt es unbedingt zu erhalten.
Freiberufler, auch Syndikusanwälte oder angestellte Ärzte und Apotheker, brauchen weiterhin die Möglichkeit einer sicheren Rentenversorgung durch ihre berufsständischen Versorgungswerke. Durch das BSG-Urteil wird den Versorgungswerken ein erheblicher Teil ihres Nachwuchses entzogen. Solche Schritte zur staatlichen Einheitsrentenversicherung müssen verhindert werden.“
Martin Hagen
Hauptgeschäftsführer und Pressesprecher
FDP Bayern
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