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Biber-Verordnung geht in die richtige Richtung, aber nicht weit genug

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Aber Schadensausgleichsfonds fehlt noch immer

Gregor Beyer: Entwurf der Biberverordnung hat noch Schwachstellen, wir brauchen einen umfassenden Ansatz

(lnp) Auf Initiative der FDP-Fraktion hatte sich der Landtag im vergangenen Jahr mit den zunehmenden Biberschäden befasst und die Landesregierung mit einstimmigem Beschluss zum Handeln aufgefordert. Mit dem nun in die Verbandsbeteiligung gegebenen Entwurf  einer Biberverordnung kommt die Landesregierung dieser Forderung jedoch nur teilweise nach.

Laut Entwurf der Verordnung sind zukünftig an Deichen und anderen Anlagen zum Hochwasserschutz Maßnahmen zur Vergrämung bis hin zur Entnahme von Bibern zulässig. Landkreise und kreisfreien Städte können weitere Gebiete festsetzen, in denen zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder Gefahren für Leib und Leben Maßnahmen gegen Biber möglich sind.

Für die besonders stark von Biberschäden betroffenen Teichwirte wird die Verordnung jedoch keine große Hilfe sein. Fast 80% der Teichgebiete im Land sind zu Natura 2000-Gebieten erklärt worden. Diese Gebiete zählen in der derzeitigen Fassung explizit nicht zum Geltungsbereich der Biberverordnung.

Auch deshalb muss der Biberverordnung umgehend ein Ausgleichsfonds für Biberschäden folgen, damit der im Landtagsbeschluss geforderte umfassende Managementansatz zum Tragen kommt, fordert die FDP Fraktion. „Der eingeschlagene Weg ist richtig, aber auf dem Weg zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses maximal ein erster Schritt“, so deren agrarpolitischer Sprecher Gregor Beyer.

Martin Hoeck
Persönlicher Referent des Fraktionsvorsitzenden
Referent für Bildung, Jugend und Sport
FDP- Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
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