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Grabsteine aus Kinderarbeit: ÖDP beklagt bürokratische Hürden für ethisch verantwortbare Regelung / Gewerbefreiheit konterkariert Schutz der Menschenwürde

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(LNP) Nach der Aufhebung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2012 zur Nürnberger Regelung der städtischen Bestattungs- und Friedhofssatzung durch die Bundesrichter zeigt sich ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger enttäuscht: „Unser Bemühen, auf unseren Friedhöfen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu bannen, hat nach dem jüngsten Richterspruch leider einen Tiefschlag bekommen. Es ist traurig, dass in unserem Land offenbar die Gewerbefreiheit einen höheren Stellenwert hat als die Menschenwürde. Für die Herstellung vieler in Deutschland verkauften Grabsteine müssen vor allem in Indien nachweislich Hunderttausende Kinder in den Steinbrüchen schuften. Die Selbsterklärung mancher Hersteller, in ihren Produkten stecke keine ausbeuterische Kinderarbeit, sind aber leider nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Die Lieferkette von einem Steinbruch in Indien, China oder Vietnam bis zum Händler in Deutschland wird in der Regel geheim gehalten. Produkte, die unter derart menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt werden, sollten auch im kommunalen Bereich grundsätzlich gemieden werden. Gerade auf Friedhöfen haben sie erst recht nichts zu suchen.“

Schrollinger appelliert daher an die Verbraucher, sich bei der Suche nach einem Grabstein an entsprechende Siegel wie Xertifix oder Fair Stone zu orientieren. „Auf die gesetzliche Grundlage für ein kommunales Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit müssen wir nun wohl noch lange warten. Die bürokratischen Hürden für eine ethisch verantwortbare Regelung sind mit dem jüngsten Richterspruch wieder weit nach oben gelegt worden. Da bleibt uns vorerst wie leider in vielen anderen Bereichen des fairen Handels nur, auf die Vernunft der Verbraucher zu setzen,“ so der ÖDP-Stadtrat.

Thomas Schrollinger, ÖDP-Stadtrat
ÖDP Nürnberg,Postfach 51 02 52, 90216 Nürnberg
www.oedp-nuernberg.de

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