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Keine Experimente beim Wahlrecht – Wählbarkeit und Wahlalter nicht voneinander trennen

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(LNP) Heute debattiert die Bürgerschaft die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Aus Sicht der CDU dürfen Wählbarkeit und Wahlalter nicht voneinander getrennt werden. Dazu erklärt André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Mit dem Wahlrecht darf man nicht experimentieren. Aus unserer Sicht ist es auch nicht richtig, die Wählbarkeit vom Wahlalter abzukoppeln. Die Volljährigkeit ist ein guter Fixpunkt bei der Festlegung des Wahlalters – sie verbindet gewisse Rechte und Pflichten. Weshalb sollten Jugendliche mit 16 Jahren wählen dürfen, aber der Kauf von Zigaretten oder der Besuch des Solariums wird ihnen verboten?

Das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre hat nichts mit politischer Bildungsarbeit zu tun und führt nicht automatisch zu einem gesteigerten Politikinteresse. Damit löst man auch nicht das Problem der geringen Wahlbeteiligung. Wir setzen uns für gezielte politische Bildungsarbeit ein, um das Interesse junger Hamburgerinnen und Hamburger an Politik zu wecken.“

Hintergrund:

Die Veränderungen werden bei einer ausreichenden Zustimmung erst mit der nächsten Bürgerschaftswahl im Jahr 2015 wirksam. Da es sich um Verfassungsänderungen handelt, bedürfen sie einer 2/3-Mehrheit. Zudem müssen zwischen der ersten und zweiten Lesung mindesten 6 Tage liegen. Die endgültige Entscheidung wird daher erst am 13. Februar getroffen.

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

Web-Tipp der Redaktion: http://info-potsdam.pregas.eu/

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