Home Bayern FREIE WÄHLER enttäuscht über Verfassungsgerichtsurteil zur Altersbegrenzung kommunaler Spitzenämter / Pohl: Eigene Klage bleibt aufrecht erhalten
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FREIE WÄHLER enttäuscht über Verfassungsgerichtsurteil zur Altersbegrenzung kommunaler Spitzenämter / Pohl: Eigene Klage bleibt aufrecht erhalten

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(LNP) Trotz der Abweisung der Klage der SPD verfolgen die FREIEN WÄHLER ihre eigene Popularklage zur Aufhebung der Altersgrenze von Landräten und Bürgermeistern weiter. Bernhard Pohl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Es wird nach dem heutigen Urteil sicher eine Herkulesaufgabe, das Gericht nach dieser Festlegung von unseren Argumenten zu überzeugen. Wir sind aber überzeugt davon, dass die Altersgrenze ein Relikt des letzten Jahrhunderts ist und bald fallen wird, ob durch ein Gericht, oder den Gesetzgeber. Wir müssen alles tun, um diesen Prozess mit den uns zu Verfügung stehenden Mitteln zu beschleunigen.“

Rechtsanwältin Nela Softic, die die FREIEN WÄHLER in diesem Verfahren vertritt, sieht ihre Aufgabe nun darin, sich intensiv mit den Argumenten des Gerichts auseinanderzusetzen und den eigenen Klagevortrag hierauf abzustimmen: „Die Differenzierung zwischen Hauptamtlichen Bürgermeistern, für die die Altersgrenze gilt und Ehrenamtlichen, die ihr nicht Unterliegen, erscheint nach wie vor willkürlich, zumal der Gemeinderat ohne Angabe sachlicher Gründe über die Altersgrenze durch Gemeinderatsbeschluss faktisch disponieren kann.“

Pohl sieht auch Möglichkeiten, die Frage der Altersgrenze durch das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen zu lassen. „Ich selbst scheide als Kläger hier allerdings aus. Für eine Verfassungsbeschwerde muss man in eigenen Rechten betroffenen sein. Bis ich aber die Altersgrenze von 65 erreicht habe, können wir mit unserer Klage nicht warten“, so Pohl abschließend.

FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION
Dirk Oberjasper
Pressesprecher / Leiter der Pressestelle
Maximilianeum, Max-Planck-Str. 1
81627 München
Tel.: +49 (0) 89 / 4126 – 2941
Fax: +49 (0) 89 / 4126 – 1941
http://www.fw-landtag.de

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