Home Bayern „Vetterleswirtschaft“ im Arbeits- und Sozialministerium Ungereimtheiten und Verzögerung bei Nachfolgeregelung am Landesarbeitsgericht München – Christine Stahl spricht von einem „unerhörten Vorgang“
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„Vetterleswirtschaft“ im Arbeits- und Sozialministerium Ungereimtheiten und Verzögerung bei Nachfolgeregelung am Landesarbeitsgericht München – Christine Stahl spricht von einem „unerhörten Vorgang“

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(LNP) Von einem „unerhörten Vorgang“ spricht Christine Stahl, Rechtsexpertin der Landtagsgrünen, im Zusammenhang mit einer bald zehnmonatigen Vakanz an der Spitze des Landesarbeitsgerichts München. Die Begleitumstände der verschleppten Neubesetzung der Präsidentenstelle seien „ein neuerliches Beispiel für Filz und Vetternwirtschaft im schwarzgelb regierten Bayern“.

Darum geht es: Am 29. Februar 2012 wurde die bisherige Präsidentin planmäßig in den Ruhestand versetzt. Eine Neubesetzung des Spruchkörpers muss – wegen des überragenden Prinzips des gesetzlichen Richters – zwingend innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Wie in Bayern üblich erstellte die Amtsspitze des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Neubesetzung eine Vorschlagsliste mit möglichen Kandidaten. Staatsministerin Christine Haderthauer verfolgte jedoch offensichtlich eigene Pläne und entschied, dass ein Ministerialbeamter, der im Gegensatz zu den Mitbewerber über nur fünf Jahre Erfahrung als Richter in erster Instanz verfügt, die Stelle bekommen sollte. Gegen dieses Vorgehen Haderthauers wurden Eilanträge zum Verwaltungsgericht München eingereicht, das dem Ministerium daraufhin untersagte, „die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung der Antragssteller entschieden ist“. Bis heute hat sich in der Angelegenheit nichts mehr getan.

Die Grünen richteten am Donnerstag nun eine diesbezügliche Anfrage an Staatsministerin Haderthauer. Deren Antwort: Der ursprünglichen Vorschlagsliste habe kein Ranking zugrunde gelegen, die fachliche Eignung ihres eigenen Besetzungsvorschlags sei in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts nicht beanstandet worden und inzwischen laufe ein erneutes Auswahlverfahren.

Die Grünen haben jedoch andere Informationen. Demnach wird in dem Gerichtsbeschluss vom 31. Juli 2012 von einer „materiell fehlerhaften“ Auswahlentscheidung gesprochen. Das Gericht moniert, dass es „an der Niederlegung hinreichender Auswahlerwägungen im Auswahlverfahren“ fehlt. Und es stellt fest: „Die Auswahlentscheidung beruht … nicht auf der Durchführung eines ergebnisoffenen Auswahlverfahrens. Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung aller Bewerber ist in rechtswidriger Weise nicht mehr gegeben, wenn sich der Dienstherr vorzeitig, d.h. bereits vor Durchführung des Auswahlverfahrens verbindlich auf einen anderen Bewerber in einer Weise festlegt, die es ausschließt, das er eine andere Bewerbung ernsthaft unter dem Gesichtspunkt der Bestenauslese in seine Auswahlentscheidung einbezieht.“

„Viel deutlicher hätten es die Richter nicht ausdrücken können“, so die Grüne Christine Stahl, „hier gab es kein Auswahlverfahren nach objektiven Kriterien; stattdessen versuchte die Ministerin, einem Wunschkandidaten in bewährter schwarzgelber Vetterlesmanier einen bedeutenden und gut dotierten Posten zuzuschanzen.“

Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern jetzt eine zügige Besetzung der vakanten Stelle des Landesarbeitsgerichtspräsidenten. Und nicht nur das: „Das Vergabeverfahren muss nachvollziehbar sein und sich primär an der Qualifikation der einzelnen Bewerber orientieren“, so Christine Stahl. Ein entsprechender Antrag soll kommende Woche im Landtag eingereicht werden.

Holger Laschka
Pressesprecher
Tel.  089/4126-2734, -2736
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