Home Bayern Verstaatlichung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg unterzeichnet / Heubisch: „Kulturelles Erbe im gesamten Freistaat bewahren“
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Verstaatlichung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg unterzeichnet / Heubisch: „Kulturelles Erbe im gesamten Freistaat bewahren“

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(LNP) Kunstminister Wolfgang Heubisch unterzeichnet heute in Augsburg den Vertrag zur Verstaatlichung der Staats- und Stadtbibliothek. „Als einer der ältesten wissenschaftlichen Bibliotheken ist die Staats- und Stadtbibliothek ein Kleinod der Stadt Augsburg und eine der bedeutendsten Regionalbibliotheken Deutschlands. Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, diesen Schatz der Nachwelt zu bewahren und durch die Verstaatlichung die angespannte Haushaltslage der Stadt Augsburg zu entlasten.“
 
Bisher war die Staats- und Stadtbibliothek die einzige Bibliothek im Freistaat, die in kommunaler Trägerschaft auch einige staatliche Aufgaben übernommen hat. „Nun hat auch Schwaben aufgrund der Bedeutung und Größe der Bibliothek eine Staatsbibliothek. Mit der Rettung der Bibliothek in Augsburg unterstreicht der Freistaat einmal mehr, welchen Stellenwert er seinem kulturellen Erbe beimisst. Nur wer die Zeugnisse der Vergangenheit und der Gegenwart für die Zukunft bewahrt, baut eine Brücke zu einem Verständnis der Generationen.“
 
Bereits im Haushaltsjahr 2012 hat der Freistaat die Staats- und Stadtbibliothek mit 650.000 Euro unterstützt. 2013 sind es 1,95 Millionen Euro, um die erforderlichen Investitionen zu schultern, und ab 2014 stehen dann jährlich 1,2 Millionen Euro für den Betrieb zur Verfügung. Dazu kommen ab dem Doppelhaushalt 2013/2014 weitere Ausgabemittel für die notwendigen Baumaßnahmen. „Die Staats- und Stadtbibliothek wird sich durch all diese Maßnahmen künftig auf die Aufgaben einer regional orientierten Forschungsbibliothek konzentrieren und ihr Leistungsprofil schärfen können. Dadurch kann sich die Bibliothek in den kommenden Jahren zu einer innovativen, nutzerorientierten Forschungs- und Regionalbibliothek weiterentwickeln“, so Heubisch abschließend.
 
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