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Blömeke: „Korrekturen reichen nicht aus“

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(LNP) Nach dem Tod des Mädchens Chantal hat die Sozialbehörde als Sofortmaßnahme festgelegt, dass Pflegeeltern und alle Hausangehörigen ab 14 Jahren ein Gesundheitszeugnis vorlegen und sich einem Drogentest unterziehen müssen. Der Chantal-Sonderausschuss wird heute Abend über einen Neuentwurf dieser Fachanweisung aus der Behörde beraten. Die Grünen halten die darin vorgenommenen Korrekturen für nicht ausreichend.

Christiane Blömeke, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Die Korrekturen der Sozialbehörde reichen nicht aus. Es sollte vollständig auf Drogentests bei potentiellen Pflegeeltern und ihren Hausangehörigen verzichtet werden. Die Tests stellen potentielle Pflegeeltern unter Generalverdacht und bringen keinen Zugewinn an Sicherheit. Das wurde auch von den Sachverständigen im Ausschuss bestätigt.

Wir halten es außerdem für ausreichend, wenn nur die potentiellen Pflegeeltern ein Gesundheitszeugnis vorlegen müssen. Schließlich tragen sie und nicht die Hausangehörigen die Verantwortung für die Pflegekinder. Dass nur Amtsärzte ein Gesundheitszeugnis ausstellen dürfen, finde ich falsch. Pflegeeltern sollten ein Gesundheitszeugnis auch von ihrem Hausarzt erhalten können. In anderen Bundesländern ist das möglich.“

Aus Sicht der Grünen kommt auf die Pflegekinderdienste der Bezirke künftig mehr Arbeit zu. Daher  fordern die Grünen hier eine Aufstockung des Personals.

Mit Blick auf die weitere Arbeit des Sonderausschusses ergänzt Christiane Blömeke: „Die Rolle der freien Träger im Pflegekinderwesen ist durch die Fachanweisung nicht klarer geworden. Im Gegenteil, der Senat spricht immer noch von einer möglichen Kündigung der Verträge mit den freien Trägern. Hier muss schnellstens dafür gesorgt werden, dass die freien Träger Sicherheit für ihre Arbeit haben.“

Hintergrund:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hatte in der ursprünglichen Fachanweisung festgelegt, dass Pflegeeltern und alle Hausangehörigen ab 14 Jahren ein Gesundheitszeugnis vorlegen und sich einem Drogentest unterziehen müssen. Die jetzt vorlegte Neufassung dieser Fachanweisung, die zum 1. April 2013 in Kraft treten soll, korrigiert die Altersvorgaben jeweils von 14 auf 18 Jahre. In Ausnahmefällen soll auf den Drogentest bei Hausangehörigen verzichtet werden können.

Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gal-fraktion.de
Telefon: +49-40-42831-2175

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