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DIE LINKE: Regionalverband zahlt zu wenig Miete für Sozialleistungsbeziehende / Richtwerte um 10% erhöhen, Mietspiegel erstellen lassen, Wohnungskosten ständig überprüfen

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(LNP) Als „erkennbar zu gering“ hat DIE LINKE. Fraktion im Regionalverband die neuen Richtwerte für die Übernahme von Wohnkosten für Hartz-IV-Beziehende und Sozialrentner bezeichnet. In dieser Position bestätigt werde DIE LINKE durch Aussagen aus der Fachöffentlichkeit und den vor Ort tätigen Sozialarbeitern, die täglich mit der Problematik konfrontiert seien. In der Praxis zeige sich, so die linken Mitglieder im Sozialhilfebeirat, Mike Botzet und Manfred Klasen, dass zwar billige Wohnungen am Markt verfügbar seien, allerdings weder in ausreichender Anzahl, noch in der notwendigen Mindestqualität. Zudem seien die Richtwerte für die Kaltmiete im Sommer ohne vorherige Anhörung durch den Sozialhilfebeirat und aufgrund eines fragwürdigen, in Eigenarbeit erarbeiteten „Konzepts“ festgesetzt worden.

Hätte die Verwaltung rechtzeitig die Unterstützung durch das Fachgremium gesucht, seien sicherlich die gröbsten Fehler vermeidbar gewesen und annähernd realistische Richtwerte erarbeitet worden. So aber habe sich die Verwaltung wissenschaftlich und rechtlich angreifbar gemacht. „Wer gegen die Bescheide zu den Kosten der Unterkunft Widerspruch und anschließend Klage erhebe, hat sicherlich gute Chancen den Prozess zu gewinnen“, so die LINKEN-Politiker Klasen und Botzet.

Aus Sicht der LINKEN im Regionalverband ergeben sich mindestens drei Forderungen, um zu einer ausreichenden und rechtlich haltbaren Gewährung von Kosten der Unterkunft zu gelangen:

1. Sofort: Anhebung der Richtwerte um min. 10%, um die gröbsten Berechnungsfehler kurzfristig auszugleichen
2. Mittelfristig: Beauftragung eines qualitativen Mietspiegels als Grundlage zur Ermittlung und Berechnung realistischer Mietkosten
3. Ständig: Überprüfung der Kosten der Unterkunft in kürzeren Abständen, um die erfolgten Mietpreissteigerungen berücksichtigen zu können

Die starre Haltung der Regionalverbandsverwaltung bei der Festlegung der Richtwerte sei auch in der Tatsache zu suchen, dass die Mietkosten für Sozialleistungsbeziehende den bedeutendsten Ausgabeposten im ganzen Haushalt ausmachten.
Wohl auch deshalb, so DIE LINKE, werde das sogenannte „schlüssige Konzept für die Ermittlung der Richtwerte“ weiter unter Verschluss gehalten.

Verantwortlich / Text:
Manfred Klasen, stellv. Fraktionsvorsitzender,
Tel. 0681-9767841 (AB), E-Mail: DIE-LINKE-PRESSE@gmx.de

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