(LNP) DIE LINKE. im Regionalverband hat eine Sitzung des Sozialhilfebeirats beantragt. Grund dafür seien die neuen Richtwerte für die Mieten von Arbeitslosengeld-II- und Grundsicherungsbeziehern. Wie Manfred Klasen und Mike Botzet für die Fraktion betonten, handele es sich bei der Festlegung der Richtwerte um eine Verwaltungsrichtlinie, die ohne die Fachdiskussion im Beirat nicht umgesetzt werden dürfe.
Dem Beirat für Sozialhilfe gehörten bewusst nicht nur Mitglieder der Regionalversammlung, sondern auch Vertreter der Wohlfahrts- und Betroffenenverbände an. Die Verhandlung von anstehenden Verwaltungsrichtlinien im Sozialhilfebeirat sei gesetzlich festgelegt und sachlich begründet.
Die Festlegung von Richtwerten für die Gewährung von Mietkosten sei für Langzeitarbeitslose, Aufstocker und Sozialrentner von größter Bedeutung, so DIE LINKE. Zu geringe Richtwerte, so Mike Botzet, könnten dazu führen, dass das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung nicht in jedem Fall umgesetzt werden könne. Dies, so Fraktionsvize Manfred Klasen, sei jedoch nicht zulässig. Das Gesetz sei hier eindeutig. Mietkosten seien in tatsächlicher Höhe zu gewähren, soweit sie angemessen sind. In der Vergangenheit hätten sowohl das Bundessozialgericht als auch das saarländische Sozialgericht den Klagen von Hilfebeziehern gegen zu gering bemessene Kosten der Unterkunft stattgegeben. Deshalb müsse das Konzept zur Ermittlung der Richtwerte für Mietkosten auch neu entwickelt und diskutiert werden.
Quelle: dielinke-saar.de
Bild-Quelle: dielinke-saar.de
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