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CDU-Kulturpolitiker kritisiert Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Kulturförderung / Unfaire und einseitige Vergabekriterien zu Lasten kleinerer Kommunen und der Landkreise

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(LNP) Zuschüsse zum Ausgleich kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich dürfen nicht ausschließlich den großen Städten zugutekommen. Darauf pocht der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Kellner. Er kritisierte damit den Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift aus dem Kultusministerium. „Sie sieht Vergabekriterien vor, bei denen de facto alle anderen leer ausgehen. Sie ist unfair und einseitig“, bemängelte Kellner. Er verwies darauf, dass manche Städte und Landkreise gar nicht in der Lage seien, ihre Kultureinrichtungen zu finanzieren.
 
Nach dem Entwurf des Kultusministeriums sollen lediglich Thüringer Gemeinden zuwendungsfähig sein, die überregional bedeutsame Kultureinrichtungen unterhalten und/oder zur institutionellen Förderung solcher Einrichtungen verpflichtet sind. Antragsteller müssen daher mindestens eine Million Euro für Kultur aufwenden und darüber hinaus im Verwaltungshaushalt Kulturausgaben von mehr als 50 Euro pro Einwohner oder eine Kulturquote von mehr als vier Prozent nachweisen. „Bei diesen Kriterien bleibt am Ende außer wenigen Städten kaum einer übrig“, empört sich Kellner.

Der auf den 8. Januar 2013 datierte Entwurf dürfe so nicht Verbindlichkeit erlangen.
Der Kulturpolitiker unterstrich die „herausragende Bedeutung der Kultur für die Anziehungs- und Bindekraft von Gemeinden und Städten in Regionen, die es aus demographischen Gründen ohnehin schon schwer habe. Der vom Kultusministerium gewählte Ansatz ist viel zu eng und unausgewogen. Ich wende mich dagegen, dass nur dort noch ein Schippchen draufkommen soll, wo ohnehin schon viel ist“, so Kellner.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon :  (03 61) 37 72 200
Fax :  (03 61) 37 72 414

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