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Krankenhausgesellschaft für bedarfsgerechte Personalbemessung

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Krankenhausgesellschaft für bedarfsgerechte Personalbemessung
Vorstoß der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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ver.di begrüßt Vorstoß der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Bedarfsgerechte Personalbemessung gefordert

(lnp) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Pläne der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), gemeinsam mit Gewerkschaften und dem Deutschen Pflegerat ein Instrument zur Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu entwickeln. „Das ist ein Signal, auf das die Beschäftigten schon lange warten“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Für eine gute und sichere Versorgung brauchen wir Vorgaben für die Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientieren. Um dieses Ziel zu erreichen, freuen wir uns, zeitnah mit der DKG in einen Dialog zu treten.“

Wichtig sei, ein Personalbemessungsinstrument verpflichtend einzuführen und bundeseinheitlich umzusetzen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. Der Beschluss der DKG zeigt, dass inzwischen auch die Arbeitgeber einsehen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Dazu beigetragen haben maßgeblich die zahlreichen Proteste und kreativen Aktionen gegen die Personalnot, die Beschäftigte mit ihrer Gewerkschaft ver.di durchgeführt haben. Aufgrund der extremen, gesundheitsgefährdenden Belastung hat ver.di die Personalausstattung auch tarifpolitisch aufgegriffen. In 13 Kliniken wurden Vereinbarungen mit mehr Personal und Personalbemessungssystemen zum Teil in wochenlangen Arbeitskämpfen durchgesetzt.

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassene Verordnung zu Personaluntergrenzen in nur vier Krankenhausbereichen verschärfe derzeit das Problem, statt es zu lösen, so Bühler weiter. „So wie diese Untergrenzen bemessen sind, handelt es sich um einen staatlich legitimierten Personalnotstand. Das ist das Gegenteil von guter Versorgung und eine Gefahr für Patientinnen und Patienten.“ Dort, wo die Personalsituation heute besser sei, als vom Bundesgesundheitsminister vorgegeben, würden Kliniken jetzt auch noch Pflegekräfte abziehen. „Richtig ist, dass diese Untergrenzen ersetzt werden müssen durch Personalvorgaben, die sich am Pflegebedarf bemessen und das gesamte Krankenhaus erfassen.“ Wichtig sei zudem, dass das Geld, das zur vollständigen und tarifgerechten Finanzierung des Personals gedacht sei, auch dort ankomme. Dafür müssten Krankenhäuser den Nachweis erbringen.

Gesetzliche Vorgaben für eine Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientieren, seien das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel, so Bühler weiter. „Mit guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in die Teilzeit geflüchtet sind, werden wieder aufstocken.“

Kontakt:
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011
und -1012
Fax: 030/6956-3001
e-mail: pressestelle@verdi.de

Quelle: Pressemitteilung des ver.di-Bundesvorstands vom 20. März 2019
Bildquelle: pixabay.com

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