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Spürbarer Reallohnzuwachs im Saarland

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(lnp) Spürbarer Reallohnzuwachs im Saarland. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung verdienten im Saarland im vergangenen Jahr im Durchschnitt 45.689,00 Euro. Darin enthalten waren Sonderzahlungen in Höhe von 3.713,00 Euro. Die Jahresverdienste der Frauen lagen nach Angaben des Statistischen Amtes Saarland mit 38.800,00 Euro im Schnitt um ein Fünftel unter dem Durchschnittsverdienst der vollzeitbeschäftigten Männer (48.387,00 Euro).

Auch in den Wirtschaftsbereichen wiesen die Verdienste große Unterschiede auf. Nach wie vor fallen die Durchschnittsverdienste im Dienstleistungsbereich mit 43.204,00 Euro niedriger aus als im Produzierenden Gewerbe (49.133,00 Euro). Der Verdienstbogen spannt sich hierbei von 23.926,00 Euro in der Leiharbeitsbranche bis zu 72.177,00 Euro in der Energieversorgung.

Wichtigstes Kriterium für die Verdiensthöhe der Beschäftigten ist die sogenannte Leistungsgruppe, die die Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Qualifikation und Führungsverantwortung zum Ausdruck bringt. Über die gesamte Wirtschaft betrachtet übertrafen Arbeitnehmer in leitender Position den Durchschnittswert mit 81.669,00 Euro um fast 80 Prozent, während ungelernte Arbeitskräfte mit 27.111,00 Euro um gut 40 Prozent unter dem Durchschnittsverdienst blieben.

Die Veränderung der wirtschaftlichen Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land lässt sich mit Hilfe eines Lohnindexes zum Ausdruck bringen. Er gibt an, wie sich die Durchschnittsverdienste bei unveränderter Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft verändert hätten. Für Vollzeitbeschäftigte sind nach dieser Berechnung die Verdienste im Saarland 2015 nominal gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent angestiegen. Da gleichzeitig die Verbraucherpreise nur geringfügig um 0,1 Prozent angestiegen sind, fiel der reale Zuwachs mit 2,3 Prozent außergewöhnlich hoch aus.

Medienkontakt
Koba Krause
Leiterin des Bereichs A 11 Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Bibliothek
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Quelle: Pressemitteilung Landesregierung des Saarlandes vom 24.03.2016.

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