Startseite BundesländerSachsen Ulbigs Zahlen belegen: Sondereinheit für straffällige Asylbewerber ist der blanke Populismus

Ulbigs Zahlen belegen: Sondereinheit für straffällige Asylbewerber ist der blanke Populismus

von Frank Baranowski
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(LNP) Jähnigen: Ist, wer fünf Mal im Jahr schwarz fährt, für den Innenminister ein straffälliger Intensivtäter? Die Forderung des sächsischen Innenministers Markus Ulbig nach einer Sondereinheit für straffällige Asylbewerber bricht in sich zusammen. Das wird nach der Antwort des Innenministers auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen (GRÜNE) deutlich.
 
„Wer fünf Mal im Jahr schwarz fährt, ist ein straffälliger Intensivtäter. Wenn er dann noch Asylbewerber ist, wird er künftig von einer Sondereinheit der Polizei betreut. So könnte die Antwort des Innenministers vereinfacht zusammengefasst werden“, kritisiert Jähnigen, die auch rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist.
 
„Es ist erschreckend, wie Innenminister Ulbig einen Intensivtäter definiert. Für ihn ist das ein Tatverdächtiger, der mehr als fünf Mal im Jahr in Erscheinung getreten ist, egal ob er schwarz gefahren ist oder eine Körperverletzung begangen hat. Wer Interesse daran hat, das Bild vom straffälligen Asylbewerber in den Köpfen der Menschen zu verankern, der legt solche Maßstäbe an. Ulbig hat mit seinen markigen Ankündigungen Öl in das Feuer von Rassisten gegossen. Die Errichtung einer Sondereinheit für straffällige ausländische Intensivtäter ist blanker Populismus.“ „Innenminister Markus Ulbig sollte sich künftig mit solchen unverantwortlichen Äußerungen zurückzuhalten.“
 
„Ulbig muss in seiner Antwort auch einräumen, dass es kein rechtliches Bleiberecht für straffällig gewordene Asylbewerber gibt, wie er im November behauptete. In Wahrheit kann die Staatsanwaltschaft selbst entscheiden, ob sie einen straffälligen Täter abschieben lassen oder ihm einen Prozess machen will. Bei Bagatelldelikten wie dem einfachen Diebstahl, dem Betrug, der Erschleichung von Leistungen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder der Beleidigung, wird generell abgeschoben und nicht angeklagt. In Sachsen wird kein straffälliger Asylbewerber mit <<einer Art Bleiberecht belohnt>>“, so Jähnigen. 
 
„Tatsächlich stieg die Anzahl der Straftaten von sog. Intensivtätern in den letzten Jahren zwar an. Bei genauem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass Asylbewerber nicht häufiger straffällig sind als sächsische Bürgerinnen und Bürger. Wie das Sächsischen Innenministeriums per Twitter-Meldung – und leider nicht auf meine Kleine Anfrage – mitteilte, wurden die 1.635 Mehrfach-Straftaten durch lediglich 162 Tatverdächtige begangen. Bei den für das Jahr 2013 aufgeführten Mehrfachtaten handelt es sich zudem bei mehr als der Hälfte der Straftaten um sog. Bagatelldelikte (Schwarzfahren etc.).“
 
Andreas Jahnel, Pressesprecher
Tel. 0351-493 48 11
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