Startseite BundesländerSachsen Schaper: Hunderttausende sächsische Beschäftigte können Familienpflegezeit nicht in Anspruch nehmen

Schaper: Hunderttausende sächsische Beschäftigte können Familienpflegezeit nicht in Anspruch nehmen

von Frank Baranowski
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(LNP) Zu den Auswirkungen auf Sachsen des durch den Bundestag verabschiedeten neuen Pflegestärkungsgesetzes und der damit verbundenen Einführung einer Familienpflegezeit erklärt die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin, Susanne Schaper, der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Die Förderung der Pflege durch Familienangehörige durch die Politik ist eine begrüßenswerte Leistung. Die Einführung der Familienpflegezeit jedoch muss eher als halbherzig angesehen werden, weil sich die mächtigen Wirtschaftsinteressen durchgesetzt haben.

Die sächsische Wirtschaft ist durch klein- und mittelständische Unternehmen geprägt. In der Vielzahl keiner Unternehmen haben die Beschäftigten geringere Rechte als in Großunternehmen, etwa beim Kündigungsschutz oder beim Recht auf Teilzeitarbeit. Jetzt gilt dies auch beim Recht auf Familienpflegezeit, denn dieses soll nur für Firmen mit mehr als 25 Beschäftigten gelten. Die Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Pflegenden für eine Pflegezeit bis zu 2 Jahren dürfte viele Angehörige in finanzielle Nöte bringen. Obwohl sie durch Eigenarbeit die Pflegekassen entlasten, müssen sie dafür auch noch bezahlen.

In Sachsen sind zum Beispiel etwa ein Viertel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Betrieben mit bis einschließlich 15 Mitarbeitern tätig. Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind dabei nicht erfasst. Insgesamt werden somit mehrere Hunderttausend Beschäftigte in Sachsen von den vielgepriesenen Verbesserungen für pflegende Familienangehörige nichts haben.
Alternativen gibt es nur, wenn sich Möglichkeiten zur Freistellung, bzw. Verkürzung der Arbeitszeit unter Umständen aus den Bestimmungen des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages ergeben.

Das heißt, die sächsischen Unternehmen und Gewerkschaften müssten die Verträge ändern, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Familienpflegezeit haben. Bislang ist mir kein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag bekannt, der solche Bestimmungen enthält. Mit Gleichbehandlung hat die neue Form der Familienpflegezeit nichts zu tun! Die Verantwortung wird weiterhin in den größten Pflegedienstleister Deutschlands, in die Familie abgeschoben.

Kontakt:
Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 5823
Fax: (0351) 496 0384
Mail: Marcel.Braumann@slt.sachsen.de

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