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Phosphorfrachten in den Gewässern des Landes verringern

von Frank Baranowski
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Phosphorfrachten in den Gewässern des Landes verringern.

(lnp) Gemeinsam die Phosphorfrachten in den Gewässern des Landes verringern.

Verbesserung des Gewässerzustandes von beiden angestrebt

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und Vertreter der Wasser- und Abwasserwirtschaft des Landes haben am Dienstagnachmittag (14. August) in Bülow (Nordwestmecklenburg) eine „Gemeinsame Erklärung zur weiteren Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen in die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns“ unterzeichnet.

„Damit bringen wir unser gemeinsames Streben zur Verbesserung des Gewässerzustandes in Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck“, sagte der Minister. Die Maßnahmen zur Verringerung der Phosphoreinträge reihen sich ein in die Umsetzung der EU-Wasserrahmen­richtlinie, die das Ziel stellt, bis 2027 die Gewässer wieder in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen.

Über 2,5 Milliarden Euro Investition

Für die Abwasserbehandlung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeinden zuständig, die sich für diese Aufgabe in Zweckverbänden organisiert haben. In die kommunale Abwasserbeseitigung sind seit 1991 mehr als 2,5 Milliarden Euro investiert worden. Etwa 900 Millionen Euro an Zuwendungen wurden dafür durch EU, Bund und das Land zur Verfügung gestellt. Damit wurden über 2.300 Einzelmaßnahmen realisiert.

In deren Folge stammen nur noch 18 Prozent der Phosphoreinträge aus kommunalen Kläranlagen. Davon emittieren aber die kleinen Kläranlagen unter 10.000 Einwohnerwerte (Größenklasse 1 bis 3) fast zwei Drittel, obwohl sie nur einen Anteil von 16 Prozent der gesamten Ausbaugröße haben. In Mecklenburg-Vorpommern sind 535 von 586 kommunalen Kläranlagen den Größenklassen 1 bis 3 zuzuordnen.

Keine rechtlichen Anforderungen zur Phosphor-Verringerung

Für diese sind rechtlich keine Anforderungen an die Elimination von Phosphor definiert. Deshalb lässt sich eine weitere Verringerung der Phosphoreinträge nur über das Prinzip der Freiwilligkeit erreichen. Der Finanzierbarkeit von freiwilligen Maßnahmen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus sind jedoch gerade bei den Kommunen Grenzen gesetzt.

„Daher haben wir im vergangenen Jahr eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet, die Möglichkeiten ausgelotet hat, wie durch kosteneffiziente Maßnahmen auf freiwilliger Basis ein weitergehender Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustandes erbracht werden kann“, sagte der Minister. „Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass in der Arbeitsgruppe sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Interessenverbände der Abwasserentsorger als auch die Universität Rostock aktiv mitgearbeitet haben.“

Mögliche Optimierungsmaßnahmen der Uni Rostock

Die Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock hatte im Rahmen einer vom Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen und 2016 fertig gestellten Studie entsprechende Optimierungsmaßnahmen herausgearbeitet, was unter den örtlichen Gegebenheiten möglich sein könnte.

Der Gastgeber für die Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“, der Zweckverband Radegast, will beispielsweise in diesem Jahr Fällmittelstationen zur Phosphor-Elimination in den Kläranlagen Kneese und Mühlen Eichsen errichten. Damit soll die Phosphorfracht in Kneeser Bek und Schaalsee bzw. in der Stepenitz verringert werden.

Gemeinsame Erklärung zur Verringerung der Phosphorfrachten

Für diese Investitionen überreichte Minister Backhaus nach der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ Zuwendungsbescheide in Höhe von zusammen 70.000 Euro. Damit fördert das Landwirtschaftsministerium die beiden Projekte gemäß der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) zu 70 Prozent der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Unterzeichner der „Gemeinsamen Erklärung“:
– Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
– Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), Landesgruppe Norddeutschland
– Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV)

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Telefon: 0385-588 0
Telefax: 0385-588 6024; 0385-588 6025
E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vom 14. August 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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