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14. Dezember 2024
PolitikSchleswig-Holstein

Neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unterzeichnet

Ein Meilenstein für Inklusion und Teilhabe

Sozialministerin Aminata Touré: „Ein neuer Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft“

(lnp) Ein bedeutender Schritt für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein: Nach zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen und Zusammenarbeit wurde heute der neue Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe unterzeichnet. An dem feierlichen Akt im Sozialministerium nahmen Vertreter des Landes Schleswig-Holstein, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Verbände der Leistungserbringer teil. Der Vertrag regelt die Grundlage für die Erbringung und Vergütung der Eingliederungshilfeleistungen und soll die Lebensqualität von rund 32.000 Menschen mit Behinderung im Land nachhaltig verbessern.

„Mit diesem Vertrag setzen wir einen starken Impuls für eine inklusivere Gesellschaft. Wir stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein ein selbstbestimmtes Leben führen können“, sagte Sozialministerin Aminata Touré. Sie betonte, dass der Landesrahmenvertrag auf den Prinzipien der Personenzentrierung basiert, wobei individuelle Bedürfnisse im Vordergrund stehen, statt wie bisher eine Einrichtungszentrierung. Dieser Paradigmenwechsel entspricht dem Bundesteilhabegesetz, das den Fokus von einem defizitorientierten zu einem barrierefreien Ansatz verschiebt.

Der neue Vertrag tritt an die Stelle des letzten Landesrahmenvertrags von 2019, dessen offene Fragen in der Folge juristische Auseinandersetzungen hervorriefen. Ministerin Touré erklärte, dass mit der Unterzeichnung des neuen Vertrages nun endlich eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten erzielt wurde: „Wir beenden das jahrelange juristische Tauziehen und haben nun einen zukunftsfähigen Rahmen geschaffen.“

Bessere Teilhabe durch individualisierte Leistungen

Ein zentraler Bestandteil des neuen Vertrages ist die Einführung eines Leistungspauschalensystems, das eine maßgeschneiderte Leistungsabrechnung für jeden Leistungsberechtigten ermöglicht. Das bedeutet, dass zukünftig individuelle Bedarfe besser abgebildet werden, insbesondere für Menschen, die in eigenen Wohnungen leben oder vielfältige Assistenzbedarfe haben. Der Vertrag fördert die Möglichkeit, verschiedene Leistungserbringer auszuwählen, um ein passgenaues Angebot für alltägliche Unterstützung und Freizeitgestaltung zu nutzen. „Ein Beispiel ist, dass eine leistungsberechtigte Person künftig für verschiedene Lebensbereiche, wie Alltagsassistenz oder Freizeitgestaltung, unterschiedliche Angebote wählen kann“, erklärte Touré.

Rechtssicherheit und finanzielle Absicherung für alle Beteiligten

Der neue Rahmenvertrag soll nicht nur zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung führen, sondern auch zur Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Er stellt sicher, dass die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes auf allen Ebenen korrekt umgesetzt werden. 2023 wurden in Schleswig-Holstein rund 1 Milliarde Euro für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Dabei übernimmt das Land etwa 870 Millionen Euro der Kosten, der Rest wird von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Diese Mittel kommen direkt den Menschen mit Behinderungen zugute und ermöglichen eine maßgeschneiderte Unterstützung.

Blick in die Zukunft: Eine inklusivere Gesellschaft gestalten

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags setzt Schleswig-Holstein einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft. Die Veränderungen und Verbesserungen, die dieser Vertrag mit sich bringt, sind ein echter Gewinn für alle Menschen mit Behinderung im Land. „Wir haben heute nicht nur ein Dokument unterzeichnet, sondern einen konkreten Schritt in eine Gesellschaft gemacht, die allen Menschen die gleichen Chancen und Rechte bietet“, so Ministerin Touré. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die umfassende Individualisierung der Leistungen und der neue rechtliche Rahmen in der Praxis dazu beitragen, dass die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung weiter verbessert werden.

Der neue Landesrahmenvertrag ist auch auf der Website des Sozialministeriums einsehbar: schleswig-holstein.de/eingliederungshilfe.

Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, 15.11.2024
Bild: pixabay.com

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