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Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn

von Frank Baranowski
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Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn

(lnp) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die Sparkasse KölnBonn Anstalt des öffentlichen Rechts im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Quelle: Bundes Justiz Amt, 10.01.2022
Bildquelle: pixabay

Hintergrund der Feststellungklage gegen die Sparkasse KölnBonn

Das Verfahren gegen die Sparkasse KölnBonn wurde wurde von der Verbraucherzentrale intiiert. Dies vor dem Hintergrund, dass sich die Sparkasse weigere, einseitig erhöhte Entgelte an Kunden:innen zurückzuzahlen. Der vzbv reichte daher jeweils Musterfeststellungsklage beim Kammergericht in Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.

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