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Menschenwürdiges Existenzminimum unabhängig von Herkunft sichern

von Frank Baranowski
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(LNP) Aufgrund eines Beschlusses des Landessozialgerichts NRW hat sich heute das Bundesverfassungsgericht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz befasst. Geklagt hatte ein Iraker, der monatlich 224,97 Euro ohne Unterkunft und Heizung erhielt. Im gleichen Zeitraum betrug das ALG II für Alleinstehende 351,- Euro. Monika Düker, Vorsitzende der NRW-Grünen, erklärt:

Weiterführende Informationen zu diesem Artikel:

„Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe hat heute eine klare Richtung vorgegeben: Das Asylbewerberleistungsgesetz wird in dieser Form nicht mehr haltbar sein. Bedauerlicherweise haben die Bundesregierung und auch der Bundesrat es bislang versäumt, bei der Anpassung der Hartz IV Regelsätze diese menschenunwürdigen Bedingungen für Flüchtlinge verfassungskonform zu gestalten. Sowohl die Höhe der Grundleistungen, die fehlenden Berechnungsgrundlagen, das Sachleistungsprinzip und die eingeschränkte Gesundheitsversorgung sind mit einer grundrechtsorientierten Flüchtlingspolitik nicht zu vereinbaren. Menschenrechte gelten universell, und daher darf die Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen.

Der rot-grüne Koalitionsvertrag enthält die Forderung, dass NRW sich auf Bundesebene für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzt. Bis zu einer Klärung auf Bundesebene, die lange überfällig ist, werden wir in NRW alle landesrechtlichen Spielräume für eine an den Grundrechten orientierten Flüchtlingspolitik ausschöpfen. Menschenwürde darf keine Frage der Herkunft sein!“

Quelle: gruene-nrw.de
Bild-Quelle: gruene-nrw.de

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