Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Kühl: Verfassungsrechtliche Rolle der Schuldenbremse bei Beamtenbesoldung muss geklärt werden

Kühl: Verfassungsrechtliche Rolle der Schuldenbremse bei Beamtenbesoldung muss geklärt werden

von Frank Baranowski
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(LNP) Das Verwaltungsgericht Koblenz hat heute beschlossen, die rheinland-pfälzische Besoldung auf Basis des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung vom 20. Dezember 2011 durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die Richter hegen Zweifel, ob der rheinland-pfälzische Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Anpassung der Beamtengehälter in ausreichendem Maße nachgekommen ist.

Es gehe vorrangig nicht um die Frage, ob die Festlegung auf jährlich ein Prozent Zuwachs bis 2016, also über die Laufzeit der Tarifverträge für Angestellte hinaus, zulässig ist oder nicht, heißt es aus dem Finanzministerium.

Die Koblenzer Juristen hielten vielmehr die absolute Höhe der Bezüge für nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Finanzminister Carsten Kühl stellte in einer ersten Reaktion fest: „Die Höhe der Beamtenbezüge ist bundesweit schon mehrfach dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt worden, so jüngst ohne Erfolg durch das VG Braunschweig sowie in einem noch offenen Verfahren durch das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ist also weder ein neuer, noch ein landesspezifischer Punkt.“

Minister Kühl sieht die Besoldung und Versorgung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten weiterhin amtsangemessen. Die jährlichen Steigerungsraten von einem Prozent entsprächen der Entwicklung der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das habe eine Überprüfung anlässlich der Aufstellung des laufenden Doppelhaushaltes ergeben. „Ein jährliches Plus von einem Prozent ist zugegebenermaßen nicht viel, aber notwendig, um den strikten Konsolidierungskurs im Land einzuhalten, ohne den Beamtinnen und Beamten ein Sonderopfer abzuverlangen“, so der Finanzminister mit Blick auf die angestellten Vergleichsberechnungen des Verwaltungsgerichts.

Man könne die Entwicklung der Beamtengehälter nicht mit der Tarifentwicklung in wirtschaftlich prosperierenden Branchen vergleichen. Die Voraussetzungen seien grundverschieden. „Es ist zudem alles andere als unüblich, dass Besoldungsanpassungen gegenüber den Gehaltssteigerungen der Angestellten im öffentlichen Dienst abweichen. Das zeigt nicht nur die Vergangenheit, sondern findet sich auch gegenwärtig in anderen Ländern. Hier gab und gibt es, im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz, auch sogenannte ‚Nullrunden‘.“

Insgesamt zeigte sich der Finanzminister mit dem Verfahrensfortgang zufrieden. „Es wird Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Parameter konkretisiert, an denen die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten auszurichten ist. Insbesondere die Rolle der ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse ist bislang höchstrichterlich völlig offen. Das muss geklärt werden“, so Kühl.

Horst Wenner
Pressesprecher
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