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Kostenberechnung zur Gemeinschaftsschule nicht entkräftet

von Frank Baranowski
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(LNP) Kostenberechnung zur Gemeinschaftsschule nicht entkräftet. „Mit einem vom Kultusminister bestellten Antrag versuchten die Regierungsfraktionen die von uns vorgenommene Vergleichsrechnung der ,Kosten je Schüler‘ an den weiterführenden Schularten – Haupt-/Werkrealschule, Gemeinschaftsschule, Realschule und Gymnasium – zu widerlegen. Jedoch bezieht sich die Stellungnahme des Kultusministers in der Drs. 15/6379 ausschließlich auf veraltete Daten, die keinerlei Bezug zu den von uns für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vorgelegten Zahlen. Der Kultusminister beruft sich u.a. auf den aktuellen Bildungsfinanzbericht 2014, dessen Datenbasis aber auf dem Jahr 2011 beruht. Ein Bezug zum aktuellen Landeshaushalt ist nicht erkennbar. Damit ist klar, dass der Kultusminister trotz aller Anstrengungen seines Hauses, unsere Kostenberechnung zur Gemeinschaftsschule nicht entkräften kann. Der aktuelle Vorwurf der Regierungsfraktionen ist an Substanzlosigkeit nicht mehr zu überbieten“ sagte der bildungspolitische Sprecher Georg Wacker MdL, am Samstag (21. Februar).

Auch in der weiteren Antwort auf den bestellten Antrag von Grünen und SPD würden nur wortreich verschiedene Ausflüchte und Ablenkungsmanöver vorgenommen, um den Wahrheitsgehalt unserer Berechnung zu vertuschen. „Unsere Datengrundlage stammt aus dem im Dezember verabschiedeten Doppelhaushalt 2015/2016 – und hier vertrauen wir auf die Wahrheit und Klarheit des Landeshaushaltes. Hingegen beziehen sich sämtliche Erklärungsversuche in der Stellungnahme ausnahmslos auf Daten der Vergangenheit oder versuchen mit der Komplexität des Haushalts abzulenken“, kritisierte Wacker. Mit der Aussage, dass ein Kostenvergleich zwischen den Schularten nicht gezogen werden solle, entlarve der Kultusminister jedoch seine wahre Absicht, sich einem solchen zu entziehen. Jedem Wirtschaftsbetrieb würde eine solche Kostenerklärung um die Ohren gehauen.

Thomas Oeben
Stellv. Pressesprecher CDU-Landtagsfraktion
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