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Herz on Tour in Kassel: Kinderschutzbund für mehr Akzeptanz kleiner Meinungen

von Frank Baranowski
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Herz on Tour in Kassel: Kinderschutzbund für mehr Akzeptanz kleiner Meinungen.

(lnp) Herz on Tour in Kassel: Kinderschutzbund wirbt für mehr Akzeptanz kleiner Meinungen.

Begehbares Herz wird zum Informationszelt

Das rote, begehbare Herz der Informationskampagne zur Hessischen Verfassungsreform wird am Samstag der Anziehungsort für zahlreiche Kinder werden. Der Deutsche Kinderschutzbund in Kassel nutzt die Tour, um den Reformvorschlag „Kinderrechte in die Verfassung“ näher zu erklären. Am herzförmigen Informationszelt auf dem Königsplatz in Kassel wird der Ortsverein zudem über die Erwartungen sprechen, die mit der Aufnahme des Kinderschutzes in die Landesverfassung einhergehen.

Bis Mitte Oktober erhalten Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf insgesamt 14 Marktplätzen die Gelegenheit, vor Ort mehr über die Verfassungsreform zu erfahren. Am 28. Oktober 2018 steht sie dann zur Volksabstimmung.

Kinderschutzbund setzt sich für mehr Akzeptanz ein

„Wir erhoffen uns von der Reform eine starke Sensibilisierung vieler öffentlicher Bereiche im Umgang mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren“, erklärte Dörte Wahlen vom
Kinderschutzbund vorab. Ob es der Besuch beim Arzt sei, die Anhörung vor Familiengerichten oder die Mitentscheidung bei Infrastruktur-Projekten wie dem Bau eines Spielplatzes: „Wo Menschen beachtet werden, beteiligen sie sich auch – das gilt genauso für Kinder, die später Verantwortung übernehmen sollen, was ihnen dann natürlich leichter fällt, wenn sie es bereits kennen.“

Gemäß dem Vorschlag der Enquete-Kommission des Hessischen Landtages stehen insgesamt 15 Artikel der Hessischen Verfassung zur Abstimmung, darunter auch Artikel 4. Er soll um einen zweiten Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:

„Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die
Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“

Die Informationskampagne unter dem Titel „Unsere Verfassung. Meine Entscheidung.“ tourt weiter durch Hessen. Die nächsten Stationen und Termine lauten:

– 18.08.2018: Fulda
– 25.08.2018: Darmstadt
– 01.09.2018: Wiesbaden
– 08.09.2018: Frankfurt am Main
– 15.09.2018: Biedenkopf
– 22.09.2018: Bensheim
– 29.09.2018: Offenbach am Main
– 06.10.2018: Riedstadt
– 13.10.2018: Rüsselsheim am Main

„Unsere Verfassung. Meine Entscheidung.“ ist die Informations-Kampagne zur Verfassungsreform in Hessen. Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes haben bei der Volksabstimmung am 28. Oktober 2018 die Möglichkeit, über 15 Änderungsvorschläge der
Enquete-Kommission abzustimmen. Weitere Informationen unter www.verfassung-hessen.de

Kontakt:
Kampagnenbüro Verfassung Hessen
E-Mail: presse@verfassung-hessen.de
Telefon: +49 176 3766 5069
Hashtag: #15EntscheidungenfürHessen

Quelle: Pressemitteilung des Kampagnenbüros Verfassung Hessen vom 9. August 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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