Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Daldrup: Bodenmarkt – Änderungen notwendig und möglich

Daldrup: Bodenmarkt – Änderungen notwendig und möglich

von Frank Baranowski
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(LNP) Zum am Dienstagabend in Berlin vorgestellten Gutachten des Bundesverbandes der Landgesellschaften (BLG) hinsichtlich des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup:

„Das steigende Engagement außerlandwirtschaftlicher und nicht regionaler Akteure auf dem Bodenmarkt bewerten wir sehr kritisch. Für die CDU gehört der Boden in die Hände der ortsansässigen, selbst haftenden Unternehmer. So bleibt die Wertschöpfung im Dorf. Daher wurde nach entsprechender Initiative der CDU-Landtagsfraktion bereits 2012 ein Antrag in den Landtag eingebracht, in dessen Folge eine Arbeitsgruppe im Land zum Bodenmarkt gegründet wurde. Die Ergebnisse werden in Kürze erwartet.

Die Feststellungen im Gutachten sind vor diesem Hintergrund hoch erfreulich. Wir sehen angesichts der starken Preissteigerungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen in den vergangenen Jahren insbesondere in den neuen Bundesländern einen Handlungsbedarf, der in einem ersten Gutachten bereits aufgezeigt wurde. Das nunmehr vorliegende Gutachten zeigt Möglichkeiten auf, auch Anteilsverkäufe bzw. die Übertragung von Geschäftsanteilen den Regeln des Grundstücksverkehrs zu unterwerfen. Wir werden uns im Sinne einer nachhaltigen Agrarstruktur auch weiterhin für eine breite Streuung des Eigentums einsetzen.“

Hintergrund:
Ein Gutachten, welches für den Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), von Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Juristische Fakultät der Martin Luther Universität Halle und Prof. Dr. Matthias Lehmann, Geschäftsführender Direktor des Institutes für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn, erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass eine erweiterte Kontrolle beim landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr rechtlich möglich ist. Die erste Ergebnispräsentation fand im Rahmen des traditionellen BLG-Fachgespräches in Berlin statt. Das Gutachten selbst wird Ende Januar 2015 den Agrarministern von Bund und Ländern für weitere Beratungen übergeben.

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