Startseite BundesländerBrandenburg CDU gegen Verfahrenseinstellung bei Einbruchsdiebstählen

CDU gegen Verfahrenseinstellung bei Einbruchsdiebstählen

von Frank Baranowski
0 Kommentare
CDU gegen Verfahrenseinstellung bei Einbruchsdiebstählen

Redmann: Staatsanwaltschaften müssen Einbrüche strenger verfolgen

(lnp) Die CDU Brandenburg fordert Justizminister Markov auf, für eine strengere Strafverfolgung bei Einbrüchen zu sorgen. Hierzu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Brandenburg, Dr. Jan Redmann:

„Die Staatsanwaltschaften müssen angehalten werden, bei Einbruchsdiebstählen und versuchten Einbruchsdiebstählen künftig keine Verfahrenseinstellung mehr wegen fehlenden öffentlichen Interesses vorzunehmen. Auch eine Einstellung gegen Auflagen und Weisungen darf bei diesen Delikten allenfalls im Ausnahmefall in Betracht kommen.

Die polizeiliche Kriminalstatistik belegt einen sprunghaften Anstieg bei Einbruchsdiebstählen in Brandenburg. Das Land scheint zu einem Dorado für Einbrecher zu werden. Wenn ein Täter ermittelt worden ist, was in Brandenburg selten genug der Fall ist, muss es auch zur Anklage oder wenigstens zu einem Strafbefehl kommen. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer ausnahmslosen Strafverfolgung, da dies zu einer größeren Abschreckung und zu spürbar höheren Strafen für Wiederholungstäter führt.

Wirksamer Eigenschutz vor Einbrüchen ist sehr kostspielig. Sicherheit darf aber keine Frage des Geldbeutels sein. Die Bürger erwarten daher zu Recht, dass sie wirksam vom Staat gegen Straftaten geschützt werden.“

Zum Hintergrund:

Einbruchsdiebstähle sind Vergehen, bei denen nach §§ 153, 153a StPO die Einstellung des Verfahrens ggf. gegen Auflagen in Betracht kommt. Der Täter gilt in diesem Fall weiterhin als unschuldig, so dass hieran im Wiederholungsfall nicht angeknüpft werden kann. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebundene Behörden, die eine Ermessensentscheidung zu treffen haben, ob die Voraussetzungen der Verfahrenseinstellung vorliegen. Dieses Ermessen kann durch verwaltungsinterne Regelungen dahingehend gebunden werden, dass eine Einstellung bei bestimmten Delikten nicht mehr in Betracht gezogen werden kann.

Beste Grüße
Martin Burmeister
Pressesprecher der CDU Brandenburg
Gregor Mendel Strasse 3
14469 Potsdam
Telefon: 01523 – 397 56 05
Telefax: 0331 – 620 14 14
pressesprecher@cdu-brandenburg.de
www.cdu-brandenburg.de

Das könnte dir auch gefallen