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Bundestag verabschiedet neues Tabakerzeugnisgesetz

von Frank Baranowski
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(lnp) Bundestag verabschiedet neues Tabakerzeugnisgesetz. Meilenstein zur Raucherprävention in Deutschland.

Jedes Jahr sterben in unserem Land etwa 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen konnte der Anteil der Raucherinnen und Raucher in den vergangenen Jahren nachhaltig gesenkt werden. Unabhängig von erfolgreicher Prävention bedarf es gesetzlicher Regelungen, um diesen positiven Trend weiter zu stärken. Mit dem heute vom Bundestag in 2./3.-Lesung verabschiedeten Tabakerzeugnisgesetz werden die europäischen Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie in Deutschland umgesetzt.

Marlene Mortler: „Mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie kommt Deutschland endlich seinen europäischen Verpflichtungen nach. Neben Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen, Vorgaben für elektronische Zigaretten und dem Verbot bestimmter besonders suchtgefährdender Produkte bekommen wir in Zukunft ein umfangreiches Werbeverbot für Tabakprodukte. Der zuständige Bundesminister für Verbraucherschutz Schmidt hat Rückgrat bewiesen. Ich habe ihn seit Beginn meiner Amtszeit größtmöglich unterstützt und mich für eine schnellstmögliche Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen. Der Schutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren des Rauchens, erlaubt keine weitere Verzögerung. Trotz der größten lobbyistischen Anstrengungen und des massiven Gegenwinds der Tabakindustrie ist es uns gemeinsam gelungen, den politischen Weg für das heute verabschiedete Gesetz frei zu machen. Dies ist ein großer Tag für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die Tabakprävention.“

Das Gesetz tritt zum 20. Mai 2016 in Kraft. Es enthält u.a. folgende wesentliche Regelungen:

• Neue Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnissen: Kombination von Bild und Text, die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen müssen.
• Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen werden verboten, wenn sie ein charakteristisches Aroma haben, in irgendwelchen ihrer Bestandteile Aromastoffe enthalten oder sonstige technische Merkmale haben, mit denen sich der Geruch oder Geschmack der betreffenden Tabakerzeugnisse oder deren Rauchintensität verändern lassen und Filter, Papier und Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten.
• Verbot von Tabakerzeugnissen, die Zusatzstoffe enthalten, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen oder die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern. Verbot gilt auch für Zusatzstoffe, die in E-Zigaretten verwendet werden.
• Vorgaben an die Produktsicherheit von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern.
• Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse werden auf E-Zigaretten übertragen.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinien finden Sie auf den Internetseiten des BMEL unter: www.bmel.de. Weitere Informationen auch unter: www.drogenbeauftragte.de

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 25.02.2016.

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