Startseite BundesländerBremen BIW kritisieren EuGH-Urteil zu Sprachtests / Jan Timke: Assoziierungsvertrag mit der Türkei kündigen

BIW kritisieren EuGH-Urteil zu Sprachtests / Jan Timke: Assoziierungsvertrag mit der Türkei kündigen

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) übt scharfe Kritik an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Sprachtest für nachziehende türkische Familienangehörige. Als eine Konsequenz aus dem Urteil fordern BIW die Kündigung des Assoziationsvertrages mit der Türkei.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem am Donnerstag letzter Woche verkündeten Grundsatzurteil den vom deutschen Gesetzgeber geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen für nachziehende Ehegatten aus der Türkei als europarechtswidrig verworfen. Geklagt hatte eine türkische Analphabetin. Sie wollte zu ihrem in Deutschland lebenden Mann ziehen, war aber am obligatorischen Sprachtest gescheitert. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit einem Zusatzprotokoll zum Assoziationsvertrag zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei aus dem Jahre 1963, das am 23. November 1970 unterzeichnet wurde. In diesem Protokoll wird vereinbart, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer „schrittweise herzustellen“ und auf neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu verzichten. Als eine solche Beschränkung wertet der EuGH den Nachweis von einfachen Grundkenntnissen der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Visaerteilung, den das Aufenthaltsgesetz auch für Türken vorsieht. BÜRGER IN WUT kritisieren das Urteil.

„Der 2007 eingeführte Sprachtest für nachziehende Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten diente dem Zweck, die Integration dieser Menschen in Deutschland zu erleichtern. Außerdem wollte man Schein- und Zwangsehen erschweren. Diese richtigen und wichtigen Zielsetzungen werden durch das Urteil des EuGH konterkariert. Und das alles unter Hinweis auf eine jahrzehntealte Vereinbarung mit der Türkei. Angesichts der gerade bei türkischen Zuwanderern feststellbaren Integrationsdefizite ist diese Rechtslage für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar“, so Jan Timke, Bundesvorsitzender der BIW.

BÜRGER IN WUT fordern den Gesetzgeber dazu auf, aus dem Richterspruch des EuGH Konsequenzen zu ziehen. Nachziehende Ehegatten aus der Türkei müssen zukünftig sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland einem Sprachtest unterzogen werden. Sind die Betroffenen nicht in der Lage, sich auf einfache Art mündlich und schriftlich auf Deutsch zu verständigen, haben sie einen Integrationskurs zu besuchen, der mit einer Prüfung abzuschließen ist. Wird diese Prüfung auch nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden oder der Besuch des Kurses ohne triftigen Grund verweigert, ist der Ausländer aus Deutschland auszuweisen. Außerdem müssen die behördlichen Kontrollmaßnahmen verschärft werden, um Zwangs- und Scheinehen etwa zum Zwecke der Aufenthaltserschleichung aufzudecken. Darüber hinaus fordern BIW die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für die Kündigung des Assoziationsvertrages EWG-Türkei von 1963 und den darauf aufbauenden Protokollen und Beschlüssen einzusetzen.

„Es ist nicht einsehbar, dass Türken in Deutschland aufgrund eines mehr als fünfzig Jahre alten Abkommens gegenüber anderen Drittstaatenausländern aufenthaltsrechtlich privilegiert sind. Der Assoziierungsvertrag diente dem Zweck, der Türkei perspektivisch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum zu eröffnen. Dieses Ziel ist mit der Gründung der gemeinsamen Zollunion im Jahre 1996 verwirklicht worden. Eine Mitgliedschaft der Türkei auch in der EU ist dagegen abzulehnen, weil das asiatische Land politisch, historisch und kulturell nicht zu Europa gehört. Der Assoziierungsvertrag von 1963 hat sich also überlebt und muss beendet werden. An seine Stelle sollte ein neues Abkommen treten, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei auf eine zeitgemäße Grundlage stellt“, fordert Jan Timke.

Über die BIW:
Die BÜRGER IN WUT (BIW) sind eine bundesweite Wählervereinigung mit Sitz in Berlin. BIW sind mit zwei Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft vertreten. In der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven bilden BÜRGER IN WUT mit vier Mandatsträgern eine Fraktion. Außerdem sind BIW-Politiker in der Bremer Stadtbürgerschaft sowie in sieben Beiräten der Stadt Bremen aktiv. Neben ihrer parlamentarischen Arbeit machen die BÜRGER IN WUT durch Kampagnen zu ausgewählten Themen in ganz Deutschland auf sich aufmerksam.
Die BÜRGER IN WUT stehen für eine bürgerlich-konservative Politik mit sozialer Ausrichtung, die sich an den politischen Realitäten und nicht an Dogmen oder Ideologien orientiert.

Weitere Informationen zu den BIW und unseren politischen Forderungen finden sich auf der Internetseite www.buerger-in-wut.de.

Pressekontakt:
Wählervereinigung BÜRGER IN WUT in Wut, c/o Jan Timke, Torstr. 195, D-10115 Berlin. Telefon: 030 – 20 866 466 0. E-Mail: pressesprecher@buerger-in-wut.de

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