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Afrikanische Schweinepest kann jederzeit bei uns auftreten

von Marco Marco
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Afrikanische Schweinepest kann jederzeit bei uns auftreten

Jagd auf Schwarzwild ist wichtige Prävention

Landkreis Gießen unterstützt Jägerschaft mit Verzicht auf Untersuchungsgebühr

(lnp) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann jederzeit auch im Landkreis Gießen auftreten. Darauf weist das Veterinäramt hin. Ein Risikofaktor für die Einschleppung und Ausbreitung geht von dem derzeit wieder sehr hohen Schwarzwildbestand aus. Je mehr Wildschweine es in den Wäldern gibt, desto rascher kann die Seuche sich von Tier zu Tier übertragen.

„Die Jagd auf Wildschweine ist darum von zentraler Bedeutung, um dieses Risiko zu senken“, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Gießen. „Der Jägerschaft gilt ein großes Dankeschön für ihre Mitwirkung. Um sie bei diesem zusätzlichen Aufwand zu unterstützen, verzichtet der Landkreis Gießen weiterhin auf eine Gebühr für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung, die bei jedem erlegten Stück Schwarzwild vorgenommen werden muss.“ Auch eine Jagdsteuer wird der Landkreis weiterhin nicht erheben. Voraussetzung für den Verzicht auf die Untersuchungsgebühr: Wer auf die Jagd geht, muss die Trichinenproben selbst entnehmen und zu den Probenabgabestellen des Veterinäramts bringen. Das Veterinäramt stellt das Entnahmematerial zur Verfügung.

Die Zahl der Trichinenuntersuchungen hat im vergangenen Jahr mit 4003 Untersuchungen fast wieder den Höchststand des Jahres 2017 (4120 Untersuchungen) erreicht, wie Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, erklärt. Die hohe Zahl der Untersuchungen sei ein Anzeichen für den seither wieder deutlich gewachsenen Schwarzwildbestand, der die Ausbreitung der ASP begünstigen kann: „2018 wurden nur 3186 Proben untersucht.“

Was sind die Folgen der Afrikanischen Schweinepest?

Die ASP ist für Menschen als Krankheit zwar ungefährlich, infizierte Schweine sterben aber fast in jedem Fall qualvoll mit hohem Fieber. Gelangt die Seuche in Hausschweinebestände, verursacht sie enorme wirtschaftliche Schäden und Handelsbeschränkungen. Derzeit tritt die ASP in Deutschland fast ausschließlich bei Wildschweinen auf. Bundesweit war ein erster Fall bei Wildschweinen im September 2020 in Brandenburg bekannt geworden. Weitere Fälle wurden mittlerweile in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. Insgesamt wurde das Virus bislang über 3000 Mal in Deutschland nachgewiesen. In betroffenen Gebieten sind umfangreiche Sperrzonen zum Begrenzen der Ausbreitung errichtet worden und intensive Suchen nach toten Wildschweinen erfolgt. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern waren bereits vier Hausschweinebestände betroffen.

Damit Hausschweinehaltungen geschützt werden, sind sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen nötig – Zugangsbeschränkungen zu den Stallungen, Hygiene und Desinfektion sowie doppelte Umzäunungen bei Freilandhaltungen.

Untersuchung auf Trichinen ist vorgeschrieben – aus gutem Grund

Die Untersuchung auf Trichinen bei Schweinen, Wildschweinen und anderen möglichen Trichinenträgern ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die als Parasiten im Muskelgewebe von Tieren leben. Eine Infektion mit Trichinen verläuft beim Wildschwein meist unauffällig, kann jedoch für den Menschen sehr gefährlich sein und sogar tödlich enden. „Selbst wenn das Fleisch vor dem Verzehr ausreichend durcherhitzt wird, ist es verboten, Fleisch von trichinenuntersuchungspflichtigen Tieren ohne negatives Untersuchungsergebnis an andere abzugeben oder selbst zu verzehren“, erklärt Veterinäramtsleiterin Dr. Graff.

Bei Fragen berät das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.

Quelle: Der Kreisausschuss Kreisgremien und Öffentlichkeitsarbeit, 14.01.2022
Bildquelle: Pixabay

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