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Karl-Josef Laumann: Ladenöffnungsgesetz

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(LNP) Als „Symbolpolitik“ bezeichnet der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann, die von der Landesregierung vorgestellte Novelle des Ladenöffnungsgesetzes. „Das Wichtigste ist: Es bleibt auch in Zukunft dabei, dass kein Geschäft an mehr als vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen darf. Damit bestätigen SPD und Grüne, dass 2006 unter unserer Verantwortung ein gutes Gesetz verabschiedet wurde, das sich bewährt hat. Dank unseren Argumenten und dem Rat der Experten fallen die von Rot-Grün vorgestellten Änderungen nicht so gravierend aus, wie zunächst befürchtet“, erklärt Laumann.

Für willkürlich halte er allerdings die Ankündigung, die Entscheidungsfreiheit der Kommunen, an welchen Sonn- und Feiertagen in welchen Stadtteilen geöffnet werden darf, auf 13 Tage zu beschränken: „Ich frage mich: Warum 13? Warum nicht 11? Warum nicht 16?“ Die geplanten Änderungen seien im Wesentlichen Augenwischerei: „An der absoluten Zahl der Stunden, an denen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, wird sich nichts ändern. Zudem ist es doch schon heute so, dass kaum jemand, der in Köln-Ehrenfeld wohnt, zum Sonntagseinkauf nach Köln-Zollstock fährt.“

Auch bei den Samstagsöffnungen zeigt sich für Laumann kein dringender Handlungsbedarf: „Schon heute schließen die meisten Geschäfte samstags zwischen 18 und 20 Uhr. In kleineren Städten manchmal bereits sogar um 16 Uhr. SPD und Grüne reden hier künstlich ein Problem herbei, das es so nicht gibt.“

Die beabsichtigten Änderungen an Ostern, Pfingsten und Weihnachten würden demgegenüber zeigen, dass es der Landesregierung in Wahrheit gar nicht um einen konsequenten Sonn- und Feiertagsschutz gehe. Laumann: „Künftig sollen Bäckereien sowie Zeitschriften- und Blumengeschäfte an diesen Festen an dem jeweils ersten Feiertag öffnen dürfen. Das machen wir als Christdemokraten nicht mit. Der erste Tag der drei höchsten christlichen Feiertage ist der weitaus wichtigere.“

CDU-Landtagsfraktion
Axel Birkenkämper
– Stv. Pressesprecher –
Postfach 101143
40002 Düsseldorf
Tel. 0211/884-2018
Fax 0211/884-2265

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